Selbst die für 2020 angestrebte 95-Gramm-Schwelle ist offenkundig noch nicht der Endpunkt. Fahrzeughersteller und Zulieferer müssen somit auch über diesen Zeitpunkt hinaus mit weiteren, nochmals verschärften Vorgaben rechnen. Wichtig bleibt es dabei nicht außer Acht zu lassen, dass das Ziel einer Verminderung der Treibhausgase nicht ausschließlich auf das Automobil als vermeintlichem Hauptverursacher projiziert wird.
In Europa wird mit dieser Regelung künftig die weltweit schärfste Gesetzgebung wirksam. Für die Automobilhersteller stellt sie ein scharfes Ziel dar, das nachhaltige Anstrengungen in der Entwicklung neuer Motorenkonzepte erforderlich macht. Neben der Ausweitung der bekannten Maßnahmen im Bereich der Aufladung, des Downsizings oder der Verminderung der Reibleistung von Triebwerken, zeichnet sich dabei auch eine steigende Notwendigkeit im Bereich bedarfsorientiert regelbarer Nebenaggregate ab. Über das Thermomanagement wird zudem an einer weiteren Effizienzsteigerung des Verbrennungsmotors gearbeitet. Auch wenn rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge wohl in den nächsten Jahren noch nicht in voller Breite im Markt vorzufinden sein werden, so ist doch ein starker Trend zur Hybridisierung konventioneller Antriebe festzustellen. Auch dies wird einen Beitrag zur Verminderung des Kraftstoffkonsums liefern und langfristig als Brückentechnologie in die reine Elektromobilität dienen.
Die konsequente Ausrichtung auf eine weitere Senkung des CO2-Ausstoßes verschafft den daran arbeitenden Herstellern und Zulieferern einen Vorsprung. Sie erhalten die Chance, ihre Expertise bei den künftig in Europa eingesetzten Technologien in Zukunft auch weltweit auszurollen und sich somit mittelfristig einen Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten.
Horst Binnig; CEO KSPG AG