Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der in|pact media GmbH, Dircksenstr. 40, 10178 Berlin, vertreten durch ihre Geschäftsführer Edi Karayusuf und Frau Sara Karayusuf-Isfahani, ebenda (nachfolgend „in|pact media GmbH“ oder „Auftragnehmer“) in der Fassung vom 17.10.2024
§ 1 Vertragsgegenstand / Einbeziehung der AGB und der gültigen Preisliste
(1) Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste des Auftragnehmers mit der in|pact media GmbH als verbindlich an.
(2) Diese AGB gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.
(3) Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
(4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung für jeden einzelnen Vertrag.
(5) Ein „Auftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet) über die Veröffentlichung von Werbemitteln (z. B. Online Advertorials, Experteninterviews, klassische Imageanzeigen, Gastbeiträgen) in Sonderpublikationen der in|pact media GmbH bzw. auf Partner-Websites.
§ 2 Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
(1) Vertragsschlüsse mit Verbrauchern werden von Seiten des Auftragnehmers nicht akzeptiert. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber stets in Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit den Vertrag schließt.
(2) Ein Vertragsschluss zwischen den Parteien kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
(3) Angebote des Auftragnehmers enthalten in der Regel unterschiedliche Leistungspakete. Die Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Angebot stellt bereits per E-Mail eine Annahme im Rechtssinne dar, wenn aus ihr eindeutig ersichtlich ist, für welches Angebot / Leistungspaket sich der Auftraggeber entscheidet. Andernfalls wird der Auftragnehmer unverzüglich mit dem Auftraggeber in diesbezügliche Klärung eintreten.
(4) Enthält eine Auftragsbestätigung andere als vom Auftraggeber gewünschte Leistungen, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich, binnen eines Werktages (Mo-Fr), zu erklären. Die Parteien treten dann erneut in die Besprechung des Leistungsumfangs ein.
(5) Gleichfalls ist dem Auftragnehmer der Widerruf eines geschlossenen Vertrages binnen einer Woche möglich, wenn es ausnahmsweise zu einer Überbuchung der Angebote gekommen ist oder das Angebot im Zeitpunkt der Annahme nicht mehr zur Verfügung stand.
(6) Angebote mit einer Annahmefrist können nur innerhalb der Annahmefrist angenommen werden. Werden sie außerhalb der Frist angenommen gelten sie als neues Angebot und bedürfen der Annahme des Auftragnehmers.
(7) Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach dem Angebot und den hierzu getroffenen Abreden der Parteien, wobei allein schriftliche oder in Textform getroffene und von den Parteien wechselseitig bestätigte Inhalte gelten.
(8) Daneben gelten die vorliegenden AGB. AGB des Auftraggebers werden niemals Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn den AGB nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Vereinbart ist die für die genannte Publikation nach Maßgabe der Angaben in den Mediadaten des Auftragnehmers übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die von dem Auftraggeber übersandten Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Auftraggeber den Vorgaben des Auftragnehmers zur Erstellung und Übermittlung der Druckunterlagen entspricht.
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die für den vertraglichen Ablauf relevanten Termine dar, insbesondere die Termine der ersten und zweiten Redaktionssitzung, des Anzeigenschlusses, des Druckunterlagenschlusses und des (voraussichtlichen) Erscheinungstermins.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen für die Ausführung des Auftrages auf ihre Richtigkeit in Wort und Bild zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber gleichwohl Mitteilung machen, wenn nach seiner Kenntnisnahme Zweifel an der inhaltlichen oder gestalterischen Richtigkeit der vom Auftragnehmer gelieferten Materialien für die Auftragsausführung bestehen.
(4) Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
(5) Weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers bestehen nur dann, wenn diese im Angebot konkret vereinbart wurden und Bestandteil des Vertrages geworden sind.
(6) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber seinen Journalistenservice an. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit eines Interviews des Auftraggebers, aus dem ein entsprechender Text für die Veröffentlichung erstellt wird. Alternativ wird ein vorbestehender Text oder Textvorschlag nach dem Ermessen des Auftragnehmers für die Veröffentlichung ausgearbeitet.
§ 4 Verantwortlichkeit & Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat in Ansehung der ihm mitgeteilten Fristen bestimmte Pflichten zu erfüllen bzw. zu beachten und seine Mitwirkung bei der Veröffentlichung entsprechend zu planen:
(a) Bis zur ersten Redaktionssitzung ist für den Auftraggeber eine Stornierung des Auftrages möglich.
(b) Die zweite Redaktionssitzung stellt das Datum dar, nachdem der Auftragnehmer mit der Erstellung des Inhaltes anfängt und die Redakteure beauftragt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die Erstellung des Inhalts der Anzeige bzw. Publikation beginnen.
(c) Bis zum Anzeigenschluss sind alle inhaltlichen Vorgaben dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Ab diesem Datum sind nur noch Änderungen am Satz und Layout und hieraus notwendige inhaltliche Anpassungen möglich.
(d) Bis zum Druckunterlagenschluss müssen alle relevanten zur Veröffentlichung anstehenden Unterlagen beim Auftragnehmer vorliegen, abgestimmt und freigegeben sein. Es sind keine Änderungen mehr möglich.
(2) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Inhalte, Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von Inhalten und Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechende Vorlagen für Anzeigen und andere Werbemittel rechtzeitig bis zum Anzeigenschluss anzuliefern.
(3) Die zu veröffentlichenden Inhalte werden seitens des Auftragnehmers graphisch in ein Layout gebracht und dem Auftraggeber zur Freigabe übermittelt. Verweigert der Auftraggeber innerhalb der vom Auftragnehmer mitgeteilten Frist die Abnahme (Freigabe) nicht unter Angabe mindestens eines Änderungswunsches, gilt die dem Auftraggeber übermittelte Version als abgenommen und kann veröffentlicht werden. In jedem anderen Fall erfolgen die Anpassungen des Layouts noch vor dem Druckunterlagenschluss. Wirkt der Kunde in dieser Frist nicht mit, ist der Auftragnehmer berechtigt, eigenständig über Satz und Layout zu entscheiden.
(4) Die Anlieferung aller Inhalte (eingeschlossen Druckunterlagen und anderer Werbemittel) hat – soweit nicht ein anderes vereinbart ist - in digitaler Form per E-Mail zu erfolgen. Zur Farbabstimmung wird ein stand- und farbverbindlicher Digitalproof benötigt, der den Fogra-Medienkeil enthält und dem vom Auftragnehmer mitgeteilten Farbprofil entspricht. Ohne einen solchen Proof wird keine Gewähr für die farblich richtige Wiedergabe übernommen.
(5) Bei einer Mitwirkung des Auftragnehmers in Form des Journalistenservices hat der Auftraggeber gelieferte Inhalte unverzüglich zu prüfen und Änderungswünsche mitzuteilen. Dem Auftragnehmer bzw. den von ihm eingesetzten Journalisten steht künstlerische Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Themas und der Vorgaben / vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen zu. Der Auftragnehmer übernimmt maximal eine Korrekturschleife. Die letztliche Verantwortlichkeit für eine rechtzeitige Anlieferung eines veröffentlichungsfähigen Textes innerhalb der vorgegebenen Frist liegt beim Auftraggeber.
(6) Liegen die Druckunterlagen bis zum Datum des Druckunterlagenschlusses nicht oder nicht vollständig vor, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ggfs. im Falle einer zuvor geschalteten Anzeige des Auftraggebers diese nochmals zu verwenden. Bei einer erstmaligen Anzeigenschaltung wird der gesamte Anzeigenpreis berechnet, ohne dass es einer Veröffentlichung durch den Auftragnehmer bedarf. Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Anlieferung von Druckunterlagen Aufwendungen oder ein Schaden, so hat der Auftraggeber Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten.
(7) Kosten des Auftragnehmers für von dem Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
§ 5 Nutzungsrechte
(1)Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer an von ihm angelieferten Inhalten, Informationen und Texten sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Zugesandtes Bildmaterial des Auftraggebers wird inklusive Lizenz für die Online-Verwendung, insbesondere auf www.inpactmedia.com und ihren Unterseiten, zur Verfügung gestellt.
(2) Bei Nutzung des Journalistenservices des Auftragnehmers für die Erstellung von Unternehmensbeiträgen und Experteninterviews, sind die erstellten Texte und Inhalte urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, und Verarbeitung, bleiben seitens des Auftragnehmers und der eingesetzten Journalisten vorbehalten. Eine Zweitverwertung der Inhalte durch den Auftraggeber ist nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer und seinem Einverständnis möglich.
§ 6 Verschiebungen des Erscheinungstermins, Umbuchung oder Entfall der Veröffentlichung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Publikationen ohne Angabe von Gründen ganz zu streichen oder die Veröffentlichung zu verschieben.
(2) Eine Verschiebung um bis zu 4 Wochen gilt dabei noch nicht als Änderung des Auftrages. Etwaige Fristen verschieben sich jedoch auch für den Auftraggeber um die entsprechende Zeit.
(3) Im Falle der Verschiebung eines Erscheinungstermins durch den Auftragnehmer um mehr als 4 Wochen hat der Auftraggeber das Recht, in einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung, die Beauftragung kostenfrei zu stornieren. Andernfalls wird der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers für das neue Veröffentlichungsdatum fest einplanen.
(4) Im Falle des Nichterscheinens einer geplanten Publikation (auf absehbare Zeit), hat der Auftragnehmer das Recht, die für den Auftraggeber geplante Veröffentlichung in einer anderen Publikation mit einem vergleichbaren Adressatenkreis und zu einem vergleichbaren Thema zu berücksichtigen. Hierüber wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich im Rahmen der Mitteilung des Nichterscheinens der ursprünglichen Publikation unterrichten. Erfolgt diese Umbuchung nicht, erlischt das Vertragsverhältnis und der Auftraggeber erhält etwaig bereits geleistete Zahlungen zurück.
(5) Im Falle von Verschiebungen oder Umbuchungen gelten die dem Auftraggeber mitgeteilten neuen Fristen für die weiteren Rechte und Pflichten des Auftragnehmers (§ 3).
§ 7 Zahlungen / Zurückbehaltung / Aufrechnung
(1) Bis zum Datum der ersten Redaktionssitzung kann der Auftraggeber den Auftrag jederzeit kostenfrei stornieren.
(2) Eine Stornierung nach dem Tag der ersten Redaktionssitzung ist für die Vergütung des Auftragnehmers unbeachtlich. In diesem Fall fallen 100 % Stornierungskosten an. Der Auftraggeber hat in diesem Fall daher weiterhin das Recht, Inhalte zu liefern und die Veröffentlichung zu verlangen. Erfolgt dies nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen, ist der Auftragnehmer nicht zur Veröffentlichung eines Inhaltes des Auftraggebers verpflichtet.
(3) Möchte der Auftraggeber den Auftrag stornieren, so hat er dem Auftragnehmer dies per E-Mail, Brief oder Telefax zu erklären.
(4 )Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge oder deren Ausführung ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Herkunft, der Gestaltung oder der technischen Form unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte dieser Art zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung solcher Inhalte kann vom Auftragnehmer jederzeit storniert werden. Dies wird dem Auftraggeber unmittelbar nach Beschluss mitgeteilt und begründet keine Rechte zugunsten des Auftraggebers.
§ 8 Online-Advertorials
(1) Für Online-Advertorials gelten die Regelungen zu Anzeigen und sonstigen Veröffentlichungen gemäß diesen AGB entsprechend, jedoch mit der folgenden Maßgabe:
(2) Es gelten die im Mediakit geregelten Inhalte und inhaltlichen Vorgaben und Angaben.
(3) Online Advertorials können vor Kampagnenstart nur dann kostenlos storniert werden, wenn der Auftrag durch den Auftragnehmer noch nicht bestätigt wurde. Danach betragen die Storno-Kosten 100 % der vereinbarten Ausspielungskosten.
(4) Dem Auftragnehmer steht ein Rücktrittsrecht zu für den Fall, dass er nicht die benötigte Anzahl an Buchungen erhält. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber entsprechend informieren und dem Auftraggeber etwaige Zahlungen zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht.
(5) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über das jeweilige Startdatum der Veröffentlichung. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen einer Buchungsstrecke, wobei dem jeweiligen Auftraggeber kein konkretes Erscheinungsdatum seines Beitrages zugesichert wird. Zugesichert wird allein eine Veröffentlichung im Rahmen des genannten Buchungszeitraums und für die vereinbarte Dauer der Veröffentlichung.
(6) Der Auftraggeber erhält nach Ende des Online-Advertorials, in der Regel ca. 2 Wochen nach dem Ende der Kampagne, ein Reporting über die wesentlichen KPI wie Klickzahlen, Views, Impressions usw.
§ 9 Haftung & Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für den gewünschten oder tatsächlichen Erfolg einer Veröffentlichung.
(2) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige in Folge eines Verschuldens des Auftragnehmers nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels, sind Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
(3) Wenn die Publikation, in der die Anzeige oder das andere Werbemittel des Auftraggebers vertragsgemäß zu erscheinen hat, weniger als einen Monat später als zu dem Auftraggeber mitgeteilten Termin erscheint, ist dies nicht als Verzug des Auftragnehmers anzusehen und begründet keine Rechte zugunsten des Auftraggebers.
(4) Bezüglich Fehler, die sich bereits aus der vom Auftragnehmer erstellten und vom Auftraggeber zur Freigabe übermittelten Rohversion ergeben und die vom Auftraggeber nicht gerügt wurden oder bezüglich derer eine Freigabe der Rohversion vom Auftraggeber erfolgt ist, findet eine Gewährleistung oder Haftung des Auftragnehmers nicht statt.
(5) Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen von dem Auftraggeber binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden, anderenfalls sind alle diesbezüglichen Rechte des Auftraggebers ausgeschlossen.
(6)Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Auftragnehmers verursacht wurde.
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(c) Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Mängelansprüche müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - unverzüglich nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Belegs oder Kenntnisnahme des den Mangel begründenden Umstandes.
(8) Alle gegen den Auftragnehmer gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
(9) Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 25 Prozent oder mehr, bei einer Auflage bis zu 200.000 Exemplaren 20 Prozent oder mehr und bei einer Auflage von bis zu 500.000 Exemplaren 10 Prozent oder mehr beträgt. Die Höhe der Preisminderung wird dadurch ermittelt, dass die vereinbarte Vergütung in dem gleichen Verhältnis gekürzt wird, in dem die zugesagte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Im Übrigen besteht in den obengenannten Fällen keine Pflicht des Auftragnehmers auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder andere Werbemittel.
§ 10 Zahlungen / Zurückbehaltung / Aufrechnung
(1) Der Auftragnehmer versendet seine Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. Die Rechnung ist 14 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern sich ein anderer Zahlungstermin nicht aus einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung der Parteien ergibt.
(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen soweit die Voraussetzungen des § 288 (2) BGB vorliegen, erhoben sowie die Einziehungskosten berechnet.
(3) Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
(4) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(6) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 11 Belegexemplare
(1)Der Auftragnehmer liefert nach seiner Wahl kostenfrei bis zu 3 Belegexemplare oder eine entsprechende Anzahl von Anzeigenausschnitten oder Belegseiten an den Auftraggeber. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.
§ 12 Rechtsverhältnis zu Dritten
(1) Vermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden in jedem Einzelfall an die Preislisten des Auftragnehmers zu halten.
(2) Der Auftragnehmer ist befugt, die Vertragsleistungen oder Teile davon durch Subunternehmer und / oder Dritte erbringen zu lassen. Auftragnehmer wird Dritte und Subunternehmer auf die Einhaltung der vertraglichen Vorschriften verpflichten.
§ 13 Freistellung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt.
(2) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der gelieferten Werbemittel.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können und die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Ferner stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Kosten der Rechtsverteidigung im Zusammenhang mit von ihm verantworteten Inhalten frei.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers, als auch in fremden Betrieben, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages bedient - hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung der vereinbarten Leistung, wenn die betreffende Publikation mit bis zu drei monatiger Verspätung von dem Auftragnehmer ausgeliefert worden ist.
(2) Resultieren Ereignisse nach (1) in einer geringeren Auslieferung, wird die vereinbarte Vergütung in dem gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesagte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Im Übrigen besteht in den obengenannten Fällen keine Pflicht des Auftragnehmers auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder andere Werbemittel.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame gesetzliche Bestimmung zu ersetzen, die im Rahmen des geltenden Rechts dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(2) Alle Erklärungen gemäß diesem Vertrag, inklusive des Vertragsschlusses sowie etwaiger Stornierungen haben stets in Textform zu erfolgen.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers
(6) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Unternehmern, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der BRD für die Bestimmung des zutreffenden Gerichtsstandes.
Stand: Berlin, 17.10.2024