Vitamin D3- & Calcium-Präparate als Leistungspflicht der Krankenkasse

Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für Vitamin D3- & Calcium-Präparate von der Krankenkasse übernommen?
Dr. Stefanie Feuerbaum & Dr. Katrin Huck, Medical & Scientific Affairs Managerinnen bei anwerina Deutschland GmbH
Dr. Stefanie Feuerbaum & Dr. Katrin Huck, Medical & Scientific Affairs Managerinnen bei anwerina Deutschland GmbH
Anwerina Deutschland GmbH Beitrag

Nach der Arzneimittel-Richtlinie sind verschreibungsfreie Vitamin D3- (400 – 1000 I.E.) und Calcium-Präparate (mind. 300 mg) unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der GKV verordnungsfähig (rotes Rezept).

Dazu zählt die Behandlung der manifesten Osteoporose, eine Steroidtherapie mit ≥ 7,5 mg Prednisolonäquivalent pro Tag, welche mindestens über sechs Monate andauert oder die Behandlung mit Bisphosphonaten gemäß der Angabe in der Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit (G-BA Beschluss, Anlage I, 15. April 2021).

Als manifeste Osteoporose bezeichnet man eine verminderte Knochendichte, wodurch bereits ein Knochenbruch ohne adäquates Trauma entstanden ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn Osteoporose-Erkrankte durch Wirbelkörperbrüche eine verringerte Körpergröße aufweisen und am klassischen Witwenbuckel leiden. Um den krankhaften Knochenabbau zu stoppen, ist eine antiresorptive Therapie notwendig. Für eine gesunde Mineralisierung des Knochens ist aber auch die Basistherapie mit Vitamin D3 und Calcium besonders wichtig. Daher übernimmt in diesem Fall die Krankenkasse die Kosten für Vitamin D3 und Calcium.

Bei einer Therapie mit Steroiden wird massiv in den Knochenstoffwechsel eingegriffen, dies kann bereits nach einem halben Jahr Behandlung zu einer sekundären Osteoporose führen. Um dieser Erkrankung vorzubeugen, müssen Patienten ausreichend mit Vitamin D3 und Calcium versorgt sein, weshalb die Krankenkasse die Kosten trägt.

Gemäß Fachinformation muss vor allem bei intravenöser Gabe von Bisphosphonaten Vitamin D3 und Calcium supplementiert werden. Denn im gesunden Körper wird der Calciumspiegel im Blut stets konstant gehalten, da das Mineral für Muskel- und Nervenfunktionen notwendig ist. Nimmt man zu wenig Calcium über die Nahrung auf, mobilisiert der Körper das Mineral aus den Knochen. Die intravenös verabreichten Antiresorptiva bremsen zwar den Knochenabbau, allerdings kann der Körper dadurch bei zu geringer Calciumzufuhr den Calciumspiegel im Blut nicht mehr konstant halten. Die Hypocalcämie mit zum Teil schwerwiegender Symptomatik droht und bei einem lang andauernden Calciummangel im Blut treten häufig Muskelkrämpfe auf. Um während der Therapie den Knochen ausreichend mineralisieren zu können und zusätzlich die Hypocalcämie zu vermeiden, müssen Patienten täglich Calcium und Vitamin D3 supplementieren, weshalb diese Supplemente auf einem roten Rezept verschrieben werden.

Häufig werden die Supplemente aus Unsicherheit in Bezug auf die Verschreibungsfähigkeit zu Lasten der Patienten über ein grünes Rezept verschrieben. Eine Möglichkeit für Verordner von Bisphosphonaten wären Komplett-Therapien zum Festbetrag, die ergänzend zum Bisphosphonat die Supplemente enthalten. Hierfür ist nur ein Rezept notwendig und dies wird von den Krankenkassen übernommen.

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