BÜRGERGELD
Ab Sommer 2026 soll das Bürgergeld in „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umbenannt werden. Die Mitwirkungspflichten werden deutlich verschärft: Wer wiederholt zumutbare Arbeit oder Aufforderungen des Jobcenters ohne Grund verweigert, muss mit strengeren Sanktionen rechnen – Kürzungen von bis zu 30 Prozent der Leistungen sind vorgesehen, teilweise auch eine vollständige Streichung (außer für Miete und Heizung). Die bisherige Karenzzeit für Vermögen entfällt. Schonvermögen, das ein Leistungsbezieher behalten darf, wird abgesenkt und wird auch sofort nach Antragstellung geprüft – wer Vermögen über den neuen niedrigeren Freibeträgen besitzt, muss dieses nun früher aufbrauchen.
RENTE
Das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des Durchschnittseinkommens soll bis 2031 gesetzlich garantiert werden. Dennoch sind Strukturreformen angekündigt, um deren langfristige Finanzierbarkeit zu sichern. Wichtigste Neuerung ist die so genannte „Aktivrente“. Sie soll das freiwillige Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus fördern. Einkünfte bis zu 2000 Euro monatlich werden zukünftig steuerfrei gestellt, um Anreize für den längeren Verbleib im Erwerbsleben zu setzen. Die „Mütterrente III“ verlängert die Kindererziehungszeiten für vor 1992 Geborene auf drei Jahre – wie bereits für jüngere Jahrgänge. Und die Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren bleibt erhalten, aber der Anspruchskreis könnte schrittweise enger gefasst werden.
GESUNDHEIT
Im Gesundheitssystem sind tiefgehende Strukturreformen in der Krankenhauslandschaft geplant, darunter eine bundesweite Reform der Finanzierung und Zentralisierung nach Versorgungsstufen. Das „Primärarztmodell“ soll grundsätzlich Hausarztbesuche als erste Anlaufstelle vorschreiben, um das sogenannte „Ärztehopping“ und unnötige Facharztbesuche zu reduzieren. Das Honorarsystem der niedergelassenen Ärzte wird durch Jahrespauschalen ergänzt, um den Verwaltungsaufwand zu senken und medizinisch notwendige Kontakte zu stärken. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird vorangetrieben: Einführung der elektronischen Patientenakte als Standard.
PFLEGE
Eine große Pflegereform ist angekündigt, die in einer Kommission vorbereitet wird. Demnach soll die Pflegeversicherung neu geordnet, Leistungen gebündelt und stärker an tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichtet werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege gegenüber der stationären Versorgung. Pflegende Angehörige sollen besser unterstützt werden, unter anderem durch flexiblere Pflegezeitregelungen, finanzielle Entlastungen und leichteren Zugang zu Pflegeleistungen. Beiträge sollen ohne Leistungskürzungen stabil bleiben, dazu werden eine moderate Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Stärkung kapitalgedeckter Elemente angedacht. Zur Fachkräftesicherung geplant sind Investitionen in Ausbildung, bessere Bezahlung, Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs und gezielte Fachkräfteprogramme sowie Integration von ausländischen Fachkräften.
ARBEITSMARKT
Diskutiert werden flexiblere Arbeitszeiten und eine Anpassung des Mindestlohns auf 15 Euro. Geplant ist außerdem die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche, was eine flexiblere Verteilung der Arbeitsstunden ermöglicht. Die Arbeitszeit soll verpflichtend digital erfasst werden, mit Übergangsregelungen für kleine Unternehmen. Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig, wenn die EU-Vorgaben eingehalten werden. Die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen soll beschleunigt werden, um Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen (Ziel: max. 8 Wochen), eine digitale Anlaufstelle für Fachkräfte („Work-and-Stay-Agentur“) wird eingerichtet. Arbeitsverbote für Geflüchtete sollen auf maximal drei Monate begrenzt werden. Die Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit soll steuerlich gefördert werden.
MIGRATION
Verschärfungen bei den Regeln für Migration und Einbürgerung sind geplant. Die Ampel-Regelungen zur schnellen Einbürgerung binnen drei Jahren sollen zurückgenommen und wieder auf fünf Jahre verlängert werden. Personen, die erst direkt an der deutschen Grenze Asyl beantragen, sollen zurückgewiesen werden können. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wird erweitert, damit für Antragsteller aus diesen Ländern ein beschleunigtes Asylverfahren und Rückführung möglich werden. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird für zwei Jahre ausgesetzt.
HAUSHALT & STEUER
Der Bundeshaushalt 2025 sieht hohe neue Kredite und Einsparungen vor, insbesondere bei Subventionen und Förderprogrammen, während weiterhin eine Finanzierungslücke von 30 Milliarden Euro ab 2027 klafft. Ob es Steuererhöhungen gibt, um die Finanzierungslücke zu schließen, ist noch nicht ausgemacht. Eine Verschärfung der Erbschaftsteuer wird von der CDU abgelehnt, wie auch eine Erhöhung der Reichensteuer, die derzeit bei 45 Prozent liegt. Bereits klar ist: Unternehmen können ab 2025 Ausrüstungsinvestitionen über eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 Prozent steuerlich geltend machen.
ENERGIE
Die Stromsteuer soll auf ein europäisches Minimum reduziert werden, was für Haushalte und Unternehmen eine Ersparnis von bis zu 5 Cent pro Kilowattstunde bedeutet. Für energieintensive Unternehmen gibt es weitere Entlastungen. Es sollen neue Gaskraftwerke gebaut werden, um die Energieversorgung in Zeiten des Ausstiegs aus russischem Gas und zur Sicherstellung der Netzstabilität zu gewährleisten (Details siehe Seiten 12 und 14). Laut einer Meldung des Tagesspiegel will das Bundeswirtschaftsministerium noch in diesem Jahr das von der Ampel verabschiedete „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz GEG) und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in einer gemeinsamen Novelle zusammenfassen.
CANNABIS-LEGALISIERUNG
Im Koalitionsvertrag ist für Herbst 2025 eine Überprüfung der geltenden Regeln zur Cannabis-Legalisierung festgeschrieben. Ein erster Bericht dieser so genannten „ergebnisoffenen Evaluierung“ sollte am 1. Oktober, nach Redaktionsschluss, vorliegen. Parallel läuft auch die Beratung zur Neuregelung des Medizinischen-Cannabis-Gesetzes.