Was sich in der Pflege ändern wird

Das Pflegesystem in Deutschland steht unter hohem Reformdruck. Erste Ergebnisse einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zeigen, wohin die Reise geht.

Illustrationen: Marga Castaño
Illustrationen: Marga Castaño
Axel Novak Redaktion

Wer verstehen will, wie politischer Druck wächst und Reformen vorantreibt, blickt gerne auf das deutsche Pflegesystem. Dieses steht vor drei besonders drängenden Herausforderungen: Ende 2023 waren rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, bis 2055 könnten es 7,6 Millionen sein. Gleichzeitig gerät die Pflegefinanzierung zunehmend ins Wanken: 2024 verzeichnete die Pflegeversicherung ein Defizit von etwa 1,55 Milliarden Euro, bis 2033 könnte es ohne strukturelle Änderungen rund 15 Milliarden Euro betragen. Auch Pflegebedürftige stehen vor großen Belastungen. Damit verschärft sich ein Teufelskreis: Mehr Pflegebedürftige verursachen höhere Ausgaben, diese belasten die Pflegeversicherung und erhöhen wiederum die Eigenanteile in stationären Einrichtungen. Hinzu kommt der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, der Kosten und Arbeitsdruck weiter befeuert: Im schlimmsten Fall könnten im Jahr 2049 bis zu 690.000 Pflegekräfte fehlen. 

Im Juli 2025 haben Bund und Länder deshalb eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die im „Zukunftspakt Pflege“ eine umfassende Reform erarbeiten soll. Während die Beratungen bis Jahresende laufen, deutet sich bereits an, dass 2026 wesentliche Veränderungen anstehen.
 

WERDEN DIE LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG VERÄNDERT?


Zentrales Element bleibt die Finanzierung – insgesamt neunmal hat die Arbeitsgruppe zum Thema Finanzierung getagt. Um die Liquidität zu sichern und den Beitragssatz stabil zu halten, soll die soziale Pflegeversicherung im kommenden Jahr mit zusätzlichen 1,7 Milliarden Euro unterstützt werden. Über grundlegende strukturelle Reformen wird weiter beraten; im Zwischenbericht vom September 2025 finden sich auch Modelle wie eine obligatorische Pflegekostenversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung. An den Leistungen der Pflegeversicherung selbst wird sich voraussichtlich nichts ändern. Erst zum 1. Januar 2025 wurden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag um 4,5 Prozent erhöht – diese Beträge dürften auch 2026 weiter gelten.
 

»Derzeit liegt der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim bei 1.760 Euro pro Monat.«
 

WAS PASSIERT MIT DEN EIGENANTEILEN?


Bund und Länder stehen nicht zuletzt durch Medien und Sozialverbände stark unter Druck, Pflegebedürftige finanziell zu entlasten. Derzeit liegt der durchschnittliche Eigenanteil im Heim bei 1.760 Euro pro Monat. Hinzu kommen Ausgaben für Investitionen, Unterkunft und Verpflegung, sodass monatliche Gesamtkosten von über 3.000 Euro von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Wie genau die Entlastung 2026 aussehen wird, ist offen. Diskutiert werden unter anderem Höchstbeträge – etwa zwischen 2.000 und 2.500 Euro monatlich – oder gestaffelte Eigenbeteiligungen. Klar ist: Jede Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet zugleich zusätzliche Belastungen für Pflegekassen, Bund und Länder – und setzt auch die Einrichtungen unter Druck, wirtschaftlicher zu arbeiten.
 

WIRD ES EIN FAMILIENPFLEGEGELD GEBEN?


Häusliche Pflege ist der Regelfall: 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. 3,1 Millionen Menschen erhalten heute ausschließlich Pflegegeld und werden von Angehörigen betreut. Künftig sollen pflegende Angehörige als gleichwertiger Teil des Pflegesystems anerkannt werden – mit eigenen Ansprüchen auf Beratung, Entlastung, Qualifizierung und finanzielle Sicherheit. Damit sollen Pflege und Beruf besser vereinbar werden, Überlastung vermieden und die Gesundheit der Pflegenden gestärkt werden. Ein mögliches „Familienpflegegeld“ könnte den Verdienstausfall während der häuslichen Pflege teilweise ausgleichen. Vorgesehen sind 60 bis 65 Prozent des Nettoeinkommens als Lohnersatzleistung für bis zu zwölf Monate bei reduzierter Arbeitszeit. Ob das Modell kommt, hängt jedoch stark von der Haushaltslage ab.
 

WIRD ES VERÄNDERUNGEN BEI DEN PFLEGEGRADEN GEBEN?


Die fünf Pflegegrade bleiben bestehen – das System gilt als etabliert. Politisch sind Änderungen kurzfristig kaum durchsetzbar, wie die Debatte um eine mögliche Abschaffung des Pflegegrads 1 gezeigt hat. Dennoch steht zur Diskussion, ob die Einstufung künftig angepasst werden soll. Eine veränderte Begutachtung mit höheren Schwellenwerten könnte jedoch dazu führen, dass weniger Menschen Anspruch auf Unterstützung haben, obwohl sie Hilfe benötigen. Gleichzeitig soll Pflegegrad 1 künftig verstärkt für präventive Angebote genutzt werden, etwa für Wohnraumanpassungen, Trainings oder digitale Pflegekurse. Zudem soll das Leistungsrecht vereinfacht und näher am Alltag ausgerichtet werden, damit Pflegebedürftige und Angehörige schneller erkennen, welche Leistungen ihnen zustehen.
 

GIBT ES MEHR KOMPETENZEN FÜR PFLEGEFACHPERSONEN?


Um Pflegekräfte zu entlasten und die Qualität von Pflege und Beratung zu verbessern, sollen Pflegefachpersonen künftig mehr Kompetenzen erhalten – darunter Tätigkeiten, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dazu gehören Entscheidungen über Hilfsmittel oder Folgeverordnungen, etwa bei Inkontinenzprodukten. Künftig kann eine Pflegefachperson auch eigenständig die Insulindosis anpassen, wenn die Werte dies nahelegen, oder sogar die Pflegebedürftigkeit begutachten. „Arztvorbehalt ade! Endlich schneiden wir alte Zöpfe ab und ermöglichen Pflegekräften, das zu tun, was sie auch können“, jubelt dazu Katrin Staffler, die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.
 

GIBT ES NEUE AUSBILDUNGSWEGE IN PFLEGEBERUFEN?


Die Ausbildung für Pflegefachassistenz soll künftig bundesweit einheitlich gestaltet sein. Die Reform wird seit Jahren vorbereitet, das entsprechende Bund-Länder-Abkommen steht. 2026 gelten Übergangsregelungen: Landesspezifische Ausbildungsgänge können noch bis Jahresende begonnen werden. Ab 2027 startet dann die neue, einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die in der Regel 18 Monate dauert.
 

FAZIT


Ob diese Maßnahmen die Pflege zumindest ansatzweise stabilisieren können, ist unklar. Ohne eine dauerhafte Reform dürfte das Finanzproblem der Pflegeversicherung bestehen bleiben. Zudem sind viele der strukturellen Vorhaben ambitioniert und verlangen eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern – etwa bei Eigenanteilsbegrenzungen oder dem Familienpflegegeld. Der Zeitdruck bleibt hoch: Bis Weihnachten sollen die Eckpunkte stehen, 2026 dann die entsprechenden Gesetze beschlossen werden.

 

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