Mehrfach vorteilhaft

Immer mehr Dienst- und Flottenfahrzeuge kommen mit Akku statt Tank daher. Für Unternehmen wie Mitarbeitende kann sich der Umstieg lohnen.

Illustration: Mal Made
Illustration: Mal Made
Lena Bulczak Redaktion

Die Verkehrswende beginnt in Unternehmen. Einer Umfrage von Aral Fleet Solutions zufolge erwarten deutsche Fuhrparkmanager einen deutlichen Anstieg alternativer Antriebe. Innerhalb der kommenden fünf Jahre sollen 57 Prozent der neu angeschafften Unternehmens- und Dienstwagen mit rein elektrischem oder Hybrid-Antrieb ausgestattet sein, sind die teilnehmenden Flottenprofis überzeugt. Vier Prozent geben an, dass sie heute schon die gesamte Flotte auf Elektroantrieb umgestellt haben. Die anderen Flottenmanager gehen davon aus, dass mittelfristig fast jedes zweite Flottenfahrzeug ein E- oder Hybrid-Fahrzeug sein wird. Tritt dieses Szenario ein, würde sich der Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Vergleich zu 2023 verdoppeln – klassische Motoren wären dann in weniger als der Hälfte aller gewerblich genutzten Flotten vertreten, ihr Anteil sinkt nach Einschätzung der Flottenmanager innerhalb der kommenden fünf Jahre von heute 71 Prozent auf 43 Prozent. 

Dabei profitieren Unternehmen gleich mehrfach vom Umstieg auf alternative Antriebe: Denn die Stromer helfen, CO2-Emissionen zu senken und die Klimaziele zu erreichen. Außerdem steigern sie Attraktivität und Image der Unternehmen. Zudem sind E- und Hybrid-Fahrzeuge aber auch finanziell interessant. So müssen Beschäftigte, die einen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis unterhalb von 60.000 Euro fahren, monatlich nur 0,25 Prozent des Preises als geldwerten Vorteil versteuern. Ist er teurer, fallen 0,5 Prozent an. Und auch bei Plug-in-Hybriden sind es 0,5 Prozent, sofern sie nicht mehr als 50 Gramm CO2 ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern vorweisen. Wer sich dagegen für einen Verbrenner als Dienstwagen entscheidet, zahlt ein Prozent.

Zudem entfällt bei E-Autos, die bis Ende 2025 zugelassen werden, die Kfz-Steuer, bei Hybrid-Fahrzeugen ist sie aufgrund der geringeren CO2-Emissionen meist deutlich günstiger als beim Verbrenner. Und auch das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen beim Arbeitgeber ist steuerfrei. Für das Laden zu Hause ermöglichen steuerfreie Pauschalen eine Kompensation für Mitarbeitende. Auch steuerlich fördert der Staat E-Autos und Plug-in-Hybride, reine  E-Fahrzeuge sind von der Abgabe sogar komplett befreit.

Zwar steht die Kaufprämie für E-Autos, der Umweltbonus, seit September dieses Jahres nur noch Privatpersonen offen. Allerdings fördert die KfW mit dem Programm zur Klimaschutzoffensive für Unternehmen „Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen.“ Dazu gehören auch Investitionen in Elektromobilität, wenn zum Beispiel Stromerzeugung, Ladeinfrastruktur und Fahrzeuganschaffung im Paket umgesetzt werden.

Dienstwagenpauschale

Darf der Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss diese Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden. Mit der Dienstwagenpauschale wird diese Versteuerung vereinfacht: So werden gekaufte, geleaste oder gemietete Dienstwagen pauschal mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung pro Monat versteuert. Bei E-Autos und Hybridautos gibt es zusätzlich Steuernachlässe. Wer den Dienstwagen nur selten privat nutzt, kann statt der Pauschale auch die tatsächliche Nutzung versteuern. Dann muss aber ein Fahrtenbuch geführt werden.
 

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