Die Eine-Million-Frage

Energieversorger und Bund sind sich uneins über die Frage, wie viele Ladepunkte der öffentliche Raum braucht. Wer Ladepunkte zu Hause oder im Betrieb einrichtet, kann Förderung vom Staat in Anspruch nehmen
Illustration: Ivonne Schulze
J.W. Heidtmann Redaktion

Sie stehen an Tankstellen, an Car-Sharing-Abstellplätzen oder an eigens ausgewiesenen Parkplätzen: Ladesäulen für elektrische Fahrzeuge im öffentlichen Raum. Rund 20.000 sind es derzeit in ganz Deutschland. In dem neuen Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung ein ambitioniertes Ziel ausgegeben: Bis 2030 sollen eine Million öffentliche Ladepunkte für Elektroautos errichtet werden. Bis zu zehn Millionen E-Autos sollen dann auf den Straßen unterwegs sein. Jetzt sind es knapp 85.000.


Angesicht der lahmen Wachstumszahlen klingt dies unrealistisch. Die Energieversorger sind außerdem der Meinung, so viele Ladesäulen seien gar nicht nötig. So ist der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft BDEW der Überzeugung, dass 400.000 Ladepunkte ausreichen würden, um die angepeilten zehn Millionen Elektrofahrzeuge zu versorgen. Denn dazu kämen ja außerdem noch Millionen Ladepunkte in Haushalten und an Arbeitsplätzen.


In der Tat ist die Einrichtung von Ladesäulen in Betrieben sinnvoll. Ein Arbeitstag hat in der Regel acht Stunden. Zeit genug, um den Akku eines Elektrofahrzeugs  zu laden. Da liegt es für Unternehmer nahe, ihren Pendlern Lademöglichkeiten für ihre Fahrzeuge anzubieten. Das Beste: Zusätzlich zur Prämie von 4.000 Euro beim Kauf eines rein elektrischen Fahrzeugs und zusätzlich zu den zehn Jahren, die E-Autos von der Kfz-Steuer befreit sind, ist auch das Aufladen im Betrieb von der Steuer befreit. Jedenfalls, wenn der Arbeitgeber den Strom gratis anbietet, etwa als Zusatzleistung zum Gehalt.  


Voraussetzung: Das Auto muss ein reines Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug sein. Für Arbeitnehmer mit einem privat mitgenutzten Dienstwagen gilt: Zahlen sie den Ladestrom aus eigener Tasche, kann der Arbeitgeber die Kosten im Rahmen des Auslagenersatzes steuerfrei erstatten. Dies gilt im Übrigen auch für Arbeitnehmer, die mit einem Elektrofahrrad zur Arbeit fahren.


Wer in der heimischen Garage einen Ladepunkt für sein Fahrzeug errichtet, kann ebenfalls Förderung in Anspruch nehmen: bis zu 1000 Euro sind drin, je nach Bundesland und Stadt. Unternehmen, die öffentliche Ladepunkte einrichten, können sogar mit bis zu 5000 Euro bezuschusst werden. In der Stadt München wird die Beratung durch einen Elektroinstallateur sogar mit bis zu 6000 Euro unterstützt. Auch die staatliche KfW-Bank bezuschusst Ladestationen über ihr Förderprogramm KfW 430. Hierzu muss in der Regel durch einen Fachbetrieb eine so genannte Wallbox installiert werden, die das Risiko der Überhitzung und eines Abbruchs des Ladevorgangs minimiert. Außerdem bietet die Wallbox eine bis zu zehnmal höhere Ladeleistung als eine Haushaltssteckdose.


Ein Ladepunkt im Büro könnte auch beim Recrui-ting ziehen. Für junge Absolventen steht die Frage nach der Zukunftsfähigkeit ihrer individuellen Mobilität ganz oben. Wer sich als Arbeitgeber jetzt modern gibt und einen geldwerten Vorteil anbietet, könnte im Wettbewerb um die Talente der Zukunft die Nase vorn haben. 

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