Rund 15,4 Mio. alte Ein- und Zweifamilienhäuser haben mit 40 % den größten Anteil am Endenergieverbrauch im Gebäudebestand. Sie haben große Wohnflächen je Wohneinheit und damit auch hohe quadratmeterbezogene Energieverbräuche – hauptsächlich für Raumwärme und Warmwasserbereitung. Das vorrangige Ziel einer energetischen Sanierung ist die Energieeffizienz, also der sparsame Umgang mit Energie und die Reduzierung der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle.
ENERGETISCHE SANIERUNG IST VIEL MEHR ALS FASSADENDÄMMUNG
Die öffentliche Debatte über energetische Sanierung ist leider oft sehr einseitig, weil sie auf bestimmte Dämmstoffarten und verputzte gedämmte Fassaden beengt ist. Die sogenannten Wärmedämmverbundsysteme stehen als Synonym für Dämmung schlechthin. Übersehen wird dabei die Vielfalt an technisch ausgereiften Dämmstoffen einerseits – es werden auch Ziegelfassaden und Dächer gedämmt – und die Erfolge, die durch die Wärmedämmung in den letzten Jahrzehnten erreicht worden sind. Es ist wohl auch keine Frage, dass Häuser, die dem heutigen energetischen Standard entsprechen, komfortabler sind als in den 1950er Jahren. Aus Sicht des Investors lohnt sich Wärmedämmung. Wichtig ist: Was sich für welches Gebäude lohnt, welche Dämmung technisch sinnvoll ist und ob sich die Bautechnik mit den Vorstellungen des Eigenheimbesitzers vereinbaren lässt, muss für jedes Gebäude individuell entschieden werden. Eine wichtige Voraussetzung für energieeffiziente Häuser ist die Wärmedämmung. Soll der Wärmebedarf in Zukunft überwiegend aus Erneuerbaren gedeckt werden, braucht es einen verbesserten baulichen Wärmeschutz des Gebäudebestands. Die Wärmedämmung von Dach, Wand, Boden oder Decke sorgt dafür, dass die kostbare erneuerbare Energie nicht verschwendet wird.
SANIERUNGSMAßNAHMEN WERDEN GEFÖRDERT
Die derzeitige Förderlandschaft ist vielfältig: Bezuschusst werden z. B. die Vor-Ort-Beratung, die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien. Bares Geld für eine Dämmmaßnahme bekommt ein Bauherr, wenn er bei der KfW den Investitionszuschuss für eine energetische Einzelmaßnahme – z. B. Wärmedämmung von Dachflächen, Keller- oder Geschossdecken – beantragt. Die Maßnahme muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Dreh- und Angelpunkt ist ein qualifizierter Energieberater. Er berät über mögliche Förderungen, über Einzelmaßnahmen oder über eine umfassende energetische Sanierung.