Auf dem Weg zur Gleichberechtigung

Immer mehr Bürger nutzen Medizin- und Fitness-Apps, um ihre Gesundheitsdaten zu managen. Der Patient wird mündig.
Illustration_EHealth
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Philipp Grätzel von Grätz Redaktion

Im vergangenen Sommer machte eine kleine App große Schlagzeilen. Das Start-up Caterna schaffte es, eine nach Medizinproduktegesetz zertifizierte Online-Sehschule für schielende Kinder zumindest bei einer Krankenkasse regulär erstattungsfähig zu machen. Caterna gilt als erste deutsche „App auf Rezept“, sie ist aber nur ein Beispiel für einen Trend: IT-gestützte Gesundheitsanwendungen sind auf dem Vormarsch. Gemeinsam ist ihnen, dass sie vom Patienten ein gewisses Eigenengagement erwarten. „Der selbstbestimmte Patient, der sich um seine Gesundheit kümmert und aktiv mit seinen Ärzten kommuniziert, ist in der digitalen Medizin Realität“, sagt der Kinderarzt Dr. Markus Müschenich, Vorsitzender des Bundesverbands Internetmedizin.

 

Getrieben werden die Bemühungen um den „digital mündigen“ Patienten von unterschiedlicher Seite. So hat die Techniker Krankenkasse kürzlich eine App vorgestellt, die als eine Art Aggregator von Online-Terminbuchungssystemen niedergelassener Ärzte fungiert. Zum ersten Mal können Patienten damit nach Ärzten, die Online-Buchungen anbieten, anbieterunabhängig suchen. Die AOK Nordost ist ebenfalls digital engagiert: Sie versorgt in Brandenburg mehrere tausend Patienten mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Tele-Coaching-Programms. „In einer aufwändigen Evaluation konnten wir zeigen, dass dadurch zumindest auf dem Land nicht nur die Versorgung verbessert wird, sondern dass auch die Kosten um bis zu 300 Euro pro Quartal sinken“, sagt Professor Dr. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine der Universität Greifswald.

 

Auch von ärztlicher Seite kommen Initiativen. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin hat unter dem Namen iDocLive ein innovatives IT-Projekt für chronische Schmerzpatienten ins Leben gerufen. Die Patienten dokumentieren ihre Beschwerden und die Einnahme der Medikamente und schaffen so eine bessere Grundlage für die regelmäßigen Gespräche mit ihrem Arzt. Trotz dieser Erfolgsgeschichten bleibt die digitale Einbindung des Patienten im deutschen Gesundheitswesen ein mühsames Geschäft. Es herrscht weiterhin „Projektitis“. Jedes Projekt muss einzeln durch die Instanzen geboxt werden. Eine reguläre Abrechnung „nach Katalog“ ist praktisch nie möglich.

 

In anderen Ländern ist das nicht so. Telemedizindienstleister wie das in Basel ansässige Medgate sind in der Schweiz reguläre Mitspieler der Versorgung. Patienten können sich an die Teledoktoren wenden, die bei einfachen Erkrankungen das Zepter selbst in die Hand nehmen. In den Niederlanden gibt es mit dem KSYOS TeleMedical Centre einen ähnlichen Anbieter, der allerdings auf Überweisungsbasis agiert. Ärzte können fachärztliche Patienten regulär an den Teledienstleister überweisen bzw. sich von diesem beraten lassen und das Ganze abrechnen. In der Dermatologie hat das dazu geführt, dass 75 Prozent der Patienten, die vorher überwiesen worden wären, beim Hausarzt verbleiben.

 

In Deutschland gibt es derartiges – noch- nicht. Dass der Telemedizin in Deutschland relevante gesetzliche Beschränkungen entgegenstünden, ist allerdings eine Legende. Ein telemedizinisches Überweisungsmodell wie in den Niederlanden wäre auch in Deutschland möglich. Ein telemedizinisches Primärarztsystem wie in der Schweiz ist dagegen nicht gestattet, was jedoch nicht an den Bundesgesetzen, sondern an den ärztlichen Berufsordnungen liegt: Sie untersagen Ärzten eine Behandlung von Patienten ausschließlich über Kommunikationsmedien.

 

Änderungen des Status quo sind mühsam. Gerade hat das Bundesgesundheitsministerium seinen Entwurf für ein E-Health-Gesetz vorgelegt. Es soll Anfang 2016 in Kraft treten und will (auch) die Telemedizin fördern. Eigentlich waren Ärzte und Krankenkassen schon vor einem Jahr gesetzlich verpflichtet, eine Abrechnungsziffer für ambulant erbrachte telemedizinische Leistungen zu schaffen. Das wurde bisher souverän ignoriert.

 

Mit dem E-Health-Gesetz wird jetzt für das radiologische Telekonsil mit dem 1. April 2017 eine erneute Frist gesetzt, hinterlegt mit potenziell schmerzhaften finanziellen Sanktionen für Ärzte und Krankenkassen. Damit würde ein vergüteter Austausch von Daten und die noch zu regelnde Vergütung für die telemedizinische Zweitbefundung durch externe Spezialisten geregelt. Ob diese Frist greift, wird sich zeigen. Auf Dauer aufhalten lassen wird sich der Vormarsch des digital mündigeren Patienten durch die Gesundheitspolitik nicht.

 

Bei der digitalen Medizin stellen sich auch ethische Fragen. Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Mit ihrer ebenfalls im E-Health-Gesetz geregelten Telematikinfrastruktur („elektronische Gesundheitskarte“) versucht die Politik sich an einer Teilantwort. Dieses im internationalen Vergleich beispiellose Hochsicherheitsnetz soll irgendwann Datenreservoire für Patienten anbieten und könnte auch für telemedizinische Dienste genutzt werden.

 

Eine ganz andere Frage ist, in welchem Umfang die Patienten außerhalb des regulierten Systems bereit sind, Daten zu übermitteln. Kürzlich hat die italienische Generali-Versicherung angekündigt, auch in Deutschland Bonusprogramme anzubieten, die eine App-basierte Übermittlung von Gesundheitsdaten nutzen. Ein Aufschrei der Entrüstung war die Folge. Doch in einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov gaben 32 Prozent der Befragten an, sie würden Daten an ihre Krankenversicherung schicken, wenn sie dafür geldwerte Vorteile bekämen.

 

Kritiker wie die Schriftstellerin Juli Zeh befürchten eine Art gesundheitlich motivierte Rassentrennung, sollten solche Projekte tatsächlich Schule machen. Generali und auch andere Versicherungen weisen allerdings daraufhin, dass erst einmal abgewartet werden solle, wie die Programme tatsächlich aussehen, bevor der Untergang der Solidargemeinschaft an die Wand gemalt wird. Grundsätzlich stellt sich die Frage der Aushöhlung des Solidarsystems auch bei nicht digitalen Bonusprogrammen, die kaum Kritik auf sich ziehen.

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