Frau Eckert-Ulrich, Herr Heil, es gibt zwei Wege in die Pflege: eine duale Ausbildung oder ein grundständiges Studium. Am ersten Januar 2024 ist das Pflegestudiumstärkungsgesetz in Kraft getreten. Was steckt dahinter?
Eckert-Ulrich: Studierende erhalten jetzt einen Anspruch auf eine monatliche Vergütung. Das grundständige Bachelorstudium wird in diesem Punkt der neuen, generalistischen Pflegeausbildung gleichgestellt – ein entscheidender Schritt, denn bislang war das Pflegestudium nicht konkurrenzfähig. Wir hoffen natürlich, dass es nun nicht nur zu einer Verlagerung weg von der dualen Ausbildung hin zum Studium, sondern insgesamt zu einem Bewerberzuwachs kommt. Wie eine klare Kompetenz- und Aufgabenabgrenzung zwischen beiden Abschlüssen aussieht, wird sicher noch für Diskussionen sorgen.
Die duale Pflegeausbildung ist also gut vergütet?
Eckert-Ulrich: Mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von etwa 1.100 bis 1.500 € liegt sie deutlich höher als in den meisten Berufsgruppen. Und diese Vergütung erhält man nun auch während des Pflegestudiums. Aktuell starten jährlich knapp 60.000 Auszubildende. Damit ist die Pflege der mit Abstand attraktivste Ausbildungsberuf in Deutschland. Im Jahr 2028 ist aber der Kipppunkt erreicht, dann werden mehr Pflegekräfte in Rente gehen, als derzeit die Ausbildung beginnen.
Welche weiteren Entwicklungen ergeben sich für dieses Berufsbild?
Eckert-Ulrich: Zentral ist, dass mit dem Pflegestudium künftig die Heilkundebefähigung und -übertragung für bestimmte Krankheitsgebiete einhergeht. Pflegekräfte dürfen unter gewissen Voraussetzungen eigenständig diagnostizieren und Therapien anordnen. Konkret geht es um die Versorgung von chronischen Wunden sowie bei Diabetes und Demenz. Hier ist uns wichtig: Das darf nicht allein „akademisierten“ Pflegekräften vorbehalten sein!
Können Sie das genauer erklären?
Heil: Es gibt immer mehr ältere Menschen, die häufig an chronischen Krankheiten leiden. Es braucht eine flächendeckende Versorgung, die durch Haus- und Fachärzte künftig nicht mehr sichergestellt werden kann. Es war schon länger vorgesehen, dass Pflegefachkräfte dazu befähigt werden, Heilkunde auszuüben. Wir sind der Überzeugung, dass dies auch im Rahmen der dualen Ausund Weiterbildung geschehen sollte. Es gibt dafür bereits entwickelte Curricula und unser Lehrpersonal an den beruflichen Schulen ist überwiegend akademisch qualifiziert.
Aktuell arbeitet das Gesundheitsministerium auch an einem Pflegekompetenzgesetz. Was hat es damit auf sich?
Heil: Das vorliegende Eckpunktepapier zielt auf eine „Gesamtstrategie“ in Sachen Pflege hin. Das Gesetz soll weitreichende Regelungen zu unterschiedlichen Qualifizierungsniveaus und deren Zusammenarbeit treffen. So ist etwa vorgesehen, dass das aufbauende Masterstudium zur „Advanced Practice Nurse“ künftig dazu befähigt, in Gesundheitskiosken und Level-1i-Krankenhäusern die Leitung zu übernehmen.
Das klingt nach einer deutlichen Aufwertung der Profession Pflege.
Heil: Wir haben ein breites Aufgabenspektrum und einen wachsenden Pflegebedarf. Das Gesundheitssystem braucht in der Akut- und Langzeitpflege dringend gut qualifizierte Fachkräfte, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten, faire Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung. Die beruflich Pflegenden sollten selbstbewusster und eigenständiger werden. Es deutet alles auf eine Pflegekammer mit bundesweiter Richtlinienkompetenz hin.
Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen insgesamt für die Bildungsträger?
Eckert-Ulrich: Der demografische Wandel betrifft uns in doppelter Hinsicht: Immer weniger junge Leute müssen immer mehr hilfebedürftige Personen versorgen. Gleichzeitig herrscht auch im Bildungsbetrieb Fachkräftemangel. Die Herausforderungen für unsere Verbandsmitglieder sind daher groß.
Was passiert im Bereich der Ausbildung denn aktuell?
Eckert-Ulrich: Das Gesundheitsministerium arbeitet an einer bundeseinheitlichen Ausgestaltung der Pflegefachassistenzausbildung, was besonders der zuvor eingeführten, generalistischen Pflegeausbildung und einem bundesweiten Personalbemessungssystem für Pflegeeinrichtungen geschuldet ist. Aktuell besteht ein chaotisches Nebeneinander unterschiedlichster Länderregelungen. Von der Reform erhoffen wir uns vor allem klarere und bessere Rahmenbedingungen für die Auszubildenden, u. a. durch die Einführung einheitlicher Regelungen zur Dauer und Vergütung. Die Assistenzausbildung bietet einen wichtigen, relativ niedrigschwelligen Zugang in die Pflegeprofession. Ihre Stärkung darf aber nicht zulasten der dreijährigen Ausbildung erfolgen, die weiterhin die größte Säule auf dem Weg in die Pflegebranche bleiben muss.
Und der Weiterbildungsbereich?
Heil: Auch hier herrscht föderale Unübersichtlichkeit. Zudem gibt es zahlreiche Spezialisierungen, die dringend mit der neuen Pflegeausbildung abgestimmt werden müssten. Wir hoffen auf eine stimmige bundeseinheitliche Weiterbildungsordnung, die auch gleich eine schlüssige Zuordnung zu den Qualifikationsrahmen DQR und EQR beinhaltet. Damit können dann nicht nur Leitungsaufgaben, sondern auch Fachweiterbildungen und Spezialisierungen zu angemessenen Eingruppierungen führen und z. B. als „Bachelor Professional“ einem akademischen Abschluss gleichgestellt werden.
VERBAND GEMEINNÜTZIGER BILDUNGSEINRICHTUNGEN IM GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN E.V. (GEBEGS)
GeBEGS vertritt die Interessen von aktuell ca. 150 beruflichen Schulen und Instituten für Fort- und Weiterbildung im Gesundheits und Sozialwesen und hat Mitglieder im gesamten Bundesgebiet. Die Ziele von GeBEGS sind es, Menschen für eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung und Tätigkeit in Gesundheits- und Sozialberufen zu gewinnen, das gesellschaftliche Ansehen dieser Berufe zu erhöhen, die Bildungsqualität weiterzuentwickeln sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den genannten Berufsfeldern an gesellschaftliche Erfordernisse anzupassen und die Berufsfeldentwicklung voranzutreiben.
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