Hohe Akzeptanz

Das E-Rezept ersetzt nach und nach den rosa Zettel. Die Einführung funktioniert problemlos.

Illustration: Stephanie Hofmann
Illustration: Stephanie Hofmann
Jürgen W. Heidtmann Redaktion

Immer wieder hört man Vorbehalte gegen das E-Rezept. Es sei kompliziert, die Gesundheitsdaten seien nicht ausreichend geschützt. Und was, wenn ich das Smartphone verliere oder der Strom ausfällt? In der Realität hat es sich es aber in Deutschland bereits durchgesetzt. Und es funktioniert reibungslos. Bis Ende Oktober 2025 wurden über eine Milliarde E-Rezepte eingelöst – ein Meilenstein, der die hohe Akzeptanz unterstreicht.

Alle Praxen stellen seit 2024 digital Rezepte aus, mit täglich mehreren Millionen Verordnungen. Apotheken verarbeiten diese bereits nahtlos, wobei die elektronische Gesundheitskarte der häufigste Weg ist. Patientinnen und Patienten profitieren von mehr Komfort, müssen weniger unterwegs sein und gewinnen viele neue Möglichkeiten. 

Zunächst eine Entwarnung: Ist das Smartphone weg, sind die Daten dennoch alle noch da. Das Rezept wird nämlich nicht auf dem Smartphone gespeichert, sondern auf einem speziellen Fachdienst in der Telematikinfrastruktur – einer Art Datennetz für das Gesundheitswesen. Statt handschriftlicher Unterschrift setzt der Arzt eine qualifizierte elektronische Signatur, die Fälschungen deutlich erschwert.

Aber wie kommt man zu einem E-Rezept? In der Arztpraxis erzeugt die Praxissoftware das Rezept digital, der Arzt oder die Ärztin prüft es und signiert es mit seinem elektronischen Ausweis. Anschließend wird die Verordnung in den E-Rezept-Fachdienst hochgeladen und steht sofort für Patient und Apotheke bereit. Für die Praxen entfallen handschriftliche Unterschriften und der Druck großer Rezeptstapel; Folgerezepte – etwa bei chronischen Erkrankungen – können häufig vorbereitet werden, ohne dass die Patientin jedes Mal persönlich erscheinen muss. Gleichzeitig verbessert das System das Medikamentenmanagement, weil Verordnungen besser nachverfolgbar und perspektivisch mit einer elektronischen Patientenakte verknüpft sind. 

Für Patientinnen und Patienten gibt es drei Möglichkeiten das E-Rezept einzulösen: Zum einen läuft es über eine offizielle App der Krankenkasse, die alle aktuellen Verordnungen anzeigt und eine direkte Übermittlung an die Apotheke ermöglicht. Für diejenigen, die kein Smartphone haben oder es auf Papier haben wollen, wird auf Wunsch auch ein ausgedruckter Rezeptcode in Form eines QR-Codes erstellt. Und die dritte Möglichkeit ist die elektronische Gesundheitskarte. Sie kann zur Einlösung genutzt werden, indem sie in der Apotheke eingelesen wird. Sie wird dort in das Kartenlesegerät gesteckt, der digitale Rezeptcode wird dann aus dem System abgerufen. Mit dem Rezeptcode kann man das Medikament sowohl in stationären Apotheken als auch bei Versandapotheken bestellen und abholen lassen. Bei Privat-E-Rezepten zahlt man zunächst selbst und kann dann die Erstattung über die App oder den Ausdruck einreichen. 

Seit 2025 erweitert sich das System sukzessive auf Digitale Gesundheitsanwendungen DiGA (siehe auch Seite 14) und so genannte T-Rezepte, das sind Sonderrezepte für hochwirksame, fruchtschädigende Medikamente, die strengsten Sicherheitsauflagen unterliegen. Ab 2027 werden auch Hilfsmittel erfasst. 

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