Wieder zu Kräften kommen

Eine Krebserkrankung und ihre medizinische Behandlung wirken sich gravierend auf Körper und Seele aus. Wie kann das Leben nach dem Krebs aussehen? Antworten auf diese Frage finden Betroffene oft in einer sogenannten onkologischen Reha.

Illustration: Dominika Kowalska
Illustration: Dominika Kowalska
Iunia Mihu Redaktion

Was genau ist eine onkologische Reha?
Operationen, Chemotherapie oder Strahlentherapie – all das sind bewährte Standardverfahren, die unterschiedliche Krebsarten besiegen können, die den behandelnden Menschen gleichzeitig aber auch viel abverlangen, sowohl physisch als auch psychisch. Eine onkologische Reha setzt im Anschluss an eine Tumorbehandlung an. Sie bietet also direkt im Anschluss an einen Klinikaufenthalt beziehungsweise dann, wenn die Krebstherapie abgeschlossen ist, einen unterstützenden therapeutischen und medizinischen Rahmen. In speziellen Reha-Kliniken kann das Erlebte mental und emotional verarbeitet werden. Es geht darum, insgesamt wieder zu Kräften zu kommen, sich körperlich und seelisch mit den möglichen Folgen einer Tumorerkrankung auseinanderzusetzen und wieder einen Weg in den Lebensalltag zu finden.

Wer hat Anspruch auf eine onkologische Reha?
Nach der ersten Krebsbehandlung sind der behandelnde Arzt sowie der Kliniksozialdienst erste wichtige Ansprechpartner. Um eine onkologische Reha beantragen zu können, gelten unter anderem folgende medizinische Voraussetzungen. Es muss eine Krebs-Diagnose vorliegen und die akute Erstbehandlung abgeschlossen sein. Des Weiteren ist eine „positive Prognose“ wichtig. Das heißt: Ärzte und Gutachter müssen bescheinigen, dass die körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Einschränkungen als Folge der Krebserkrankung therapierbar sind oder zumindest positiv beeinflusst werden können. Voraussetzung ist auch, dass die Patientin oder der Patient ausreichend fit ist, um eine Reha überhaupt antreten zu können.

Wann beginnt eine onkologische Reha?
Die Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung) muss im Anschluss an die akut-medizinische Krebstherapie (Primärbehandlung) innerhalb von zwei Wochen nach dem Klinikaufenthalt erfolgen. Innerhalb der ersten zwei Jahre können Menschen mit Krebs nach zwölf und nach 24 Monaten eine erneute onkologische Rehabilitation erhalten – sofern die medizinischen Voraussetzungen weiterhin bestehen. Als ausschlaggebende Frist für diese zwei Wiederholungsmaßnahmen (stationäre Nachsorge) gilt immer das Ende der Primärbehandlung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.reha-hilft-krebspatienten.de

Wer übernimmt die Kosten?
Hauptkostenträger sind die Rentenversicherung und die Krankenkassen, die eine onkologische Reha erstatten. Wer im Einzelfall zuständig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ist beispielsweise bei Angestellten und Arbeitnehmern abzusehen, dass eine Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen werden kann, gilt die Deutsche Rentenversicherung als leistungspflichtig. Bei Rentnern ist es in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Eine onkologische Reha dauert in der Regel drei Wochen und findet stationär oder ganztägig ambulant statt. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.

 

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