Zurück in den Alltag

Reha-Maßnahmen sichern den Behandlungserfolg ab und unterstützen Krebsbetroffene dabei, die Folgen ihrer Erkrankung zu bewältigen. 

Illustration: Olga Aleksandrova
Illustration: Olga Aleksandrova
Oskar Rheinhold Redaktion

Nach dem Ende einer Krebsbehandlung steht der Weg zurück in den gewohnten Lebensalltag an. Oft hilft dabei eine Reha, also eine Rehabilitationsmaßnahme. Sie umfasst nicht nur medizinische Leistungen, sondern kann auch bei der psychischen Bewältigung der Krankheit oder beim Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen. Nicht zuletzt deshalb ist sie ein wichtiger Baustein der Krebstherapie. Doch was passiert bei einer Reha, welche Formen gibt es, und wer kommt für die Kosten auf?

Reha-Maßnahmen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. Wichtig ist auch, dass diese rehafähig, also bereits einigermaßen belastbar sind, und dass die Maßnahme ihre Situation tatsächlich verbessern kann. So bekommen Patientinnen und Patienten zum Beispiel psychosoziale Unterstützung, um mit den seelischen Folgen der Krankheit umgehen zu können. Stoma-Patienten lernen den Umgang mit dem künstlichen Darmausgang. Physiotherapie hilft gegen Bewegungs- oder Funktionsstörungen nach einer OP, spezielle Ernährungs- und Sportprogramme bauen den Körper wieder auf. Daneben werden die Betroffenen pflegerisch und medizinisch versorgt.

Reha-Maßnahmen können direkt im Anschluss an eine stationäre Behandlung stattfinden, dann spricht man von einer Anschlussrehabilitation (AHB). Sie wird direkt vom Krankenhaus organisiert. Während einer AHB können noch weitere Behandlungen stattfinden, nachdem die Erstbehandlungen wie Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie abgeschlossen sind. Eine „normale“ Krebs-Reha dagegen soll den Zustand nach einer weitgehend abgeschlossenen Behandlung stabilisieren. Sie muss von den Patientinnen und Patienten beantragt werden, meist vergehen einige Wochen vom Behandlungsende bis zum Antritt. Unterschieden wird grob zwischen stationärer Reha, also einem mehrwöchigen Aufenthalt in einer Einrichtung, und der ambulanten Reha, bei der die Teilnehmenden nur tagsüber in der Einrichtung sind.

Der berufliche Wiedereinstieg kann nach dem „Hamburger Modell“ stufenweise erfolgen. Abgesichert sind Betroffene dabei vom Krankengeld, in manchen Fällen zahlt auch der Arbeitgeber einen Teil des Lohns oder des Gehalts – der wird allerdings vom Krankengeld abgezogen. Nicht wenige Krebsbetroffene müssen sich nach Abschluss der Behandlung auch beruflich umorientieren. Ansprechpartner sind hier neben dem Arbeitgeber die Arbeitsagentur oder die Rentenversicherung.

Für die Kosten einer Reha-Maßnahme sind grundsätzlich die gesetzliche oder private Krankenkasse oder die Rentenversicherung zuständig. Bei der Antragsstellung sind sie die erste Anlaufstelle. Auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können beraten, etwa wenn es um die Auswahl der Einrichtung geht. Gerade in der belastenden Situation nach einer Krebsbehandlung ist es sinnvoll, dass sich Betroffene oder Angehörige rechtzeitig an Beratungsstellen wenden. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) bietet hier eine zentrale Anlaufstelle. Sie ist kostenlos und telefonisch unter der Nummer 0800 420 30 40 oder per Mail unter krebsinformationsdienst@dkfz.de zu erreichen. 
 

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