Christoph Mühleib, Geschäftsführer SES Germany GmbH, spricht im Interview über aktuelle Entwicklungen rund ums Thema Fernsehen.
Ab 1. Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Was bedeutet diese Gesetzesänderung für Mieter:innen?
Die Gesetzesänderung verbietet es Vermietende künftig, die Kosten für Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern auf die einzelnen Mietenden umzulegen. Bisher geschah dies automatisch über die Nebenkostenabrechnung, unabhängig davon, ob der Kabelempfang tatsächlich genutzt wurde oder nicht. Die Neuregelung betrifft alle Haushalte, sodass sich ab Juli viele Menschen erstmals mit dem Thema TV-Empfang beschäftigen – und oft überrascht sein werden, wie viel sie dafür monatlich zahlen. Der Stichtag eröffnet diesen Menschen die Chance, selbst zu entscheiden, wie sie künftig fernsehen wollen.
Wie stehen Sie zur Wahlfreiheit der Mietenden?
Ich finde diese neue Freiheit absolut begrüßenswert, stärkt sie doch die Mündigkeit der Mieter:innen. Warum muss ich überhaupt für den Fernsehempfang bezahlen? TV-Empfang über Satellit ist kostenlos und damit nicht nur als Alternative zum bisherigen Kabelempfang einzigartig. Zum Vergleich: In keiner einzigen der aktuellen Werbekampagnen anderer TV-Anbieter habe ich ein Produkt für dauerhaft 0 Euro gefunden. Zweitens bietet Fernsehen über Satellit eine enorme Programmvielfalt in hervorragender Bild- und Tonqualität – deutsch und international. Drittens muss ab Juli müssen alle Mietenden ihren Kabelfernsehvertrag selbst abschließen und selbst bezahlen. Beim Satellitenfernsehen ist mit dem Anschluss alles erledigt – dauerhaft und zum Nulltarif. Dabei – und das ist insbesondere für Vermietende interessant – kann mit Sat-TV über eine einzige Anlage ein ganzes Haus ebenso gut versorgt werden wie ein kompletter Stadtteil. Alles in allem spricht ein ganzes Bündel von Pluspunkten dafür, dass Sat-TV mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs seinen Marktanteil beim Fernsehempfang ausbauen wird.