Im Keller brennt’s

Der Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erhitzt die Gemüter. Dabei ist der Abschied von alten Heizungen längst überfällig. Auf neue Technologein zu setzen, rechnet sich auch finanziell.

Illustration: Till Lukat
Illustration: Till Lukat
Lars Klaaßen Redaktion

Für mehr als 80 Prozent des Energiebedarfs, mit dem wir in Deutschland Gebäude heizen und kühlen sowie Wasser erwärmen, werden Öl und Gas verbrannt. Im Jahr 2021, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, wurden dadurch 148 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt. Das seien 22 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland. Für dasselbe Jahr beziffert das Umweltbundesamt die fossilen CO2-Emissionen aus der Wärmeerzeugung in privaten Gebäuden mit 115,15 Millionen Tonnen. Hinsichtlich der Klimaziele Deutschlands ist die Wärmewende also auch in den privaten Heizkellern schon lange überfällig. Seit die Preise für Öl und Gas durch die Decke gehen, gibt es zudem auch gute ökonomische Gründe, auf klimaschonendere Technologien zu setzen.

Die Kosten für fossile Heizungen steigen auch deshalb schrittweise, weil CO2  vom Gesetzgeber zunehmend höher bepreist wird: 2021 kostete eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro, 2022 waren es 30 Euro. Für 2023 wurde die Erhöhung aufgrund der ohnehin hohen Belastungen für Haushalte um ein Jahr verschoben. Der Preis soll in den kommenden drei Jahren auf 65 Euro steigen. Die Verbraucherzentrale NRW hat errechnet, dass dies 2026 in einem wenig sanierten Einfamilienhaus zu jährlichen Mehrkosten von bis zu 412 Euro führt.

Zurzeit werden Änderungsvorschläge für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) diskutiert, von denen ein Entwurf im April an die Öffentlichkeit gelangte. Demnach sollen ab 2024 laufende Heizungen überprüft und gegebenenfalls optimal eingestellt werden. Des Weiteren sollen für neue Heizungen nur bestimmte Techniken erlaubt sein, die als klimafreundlich eingestuft werden.

Im Fokus der aktuellen Debatte steht dabei die Wärmepumpe, da diese hinsichtlich postfossiler Wärmeerzeugung die wesentlichen Kriterien erfüllt und sich in der Praxis bereits bewährt hat. Entgegen immer wieder geäußerter Mahnungen kann eine Wärmepumpe auch in Altbauten genutzt werden. Für ihren Einsatz bedarf es heutzutage auch nicht unbedingt einer Fußbodenheizung. „Entscheidend ist allerdings eine Vorlauftemperatur im kältesten Winter von höchstens 55 Grad“, wie die Verbraucherzentrale betont. „In manchen Altbauten kann es deswegen nötig sein, vor dem Einbau einer Wärmepumpe den baulichen Wärmeschutz zu verbessern und/oder einzelne Heizkörper durch größere oder spezielle Wärmepumpenheizkörper zu ersetzen.“

Der Staat fördert den Austausch einer alten Heizung finanziell. Doch wer wartet, bis der Tausch zur gesetzlichen Pflicht wird, erhält keine Fördermittel. Energetische Ambitionen rechnen sich auch beim Neubau. Wer sich dabei „mit den Mindeststandards des GEG begnügt, läuft Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist“, so die Verbraucherzentrale. Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus seien oft gar nicht so hoch und lohnten sich – insbesondere angesichts der hohen Energiepreise. Zudem winken Fördermittel, wenn man die GEG-Anforderungen übertrifft.
 

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