In wohl jedem Haushalt sind hierzulande die Ausgaben für Strom im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. So günstig wie früher wird die Energie auf absehbare Zeit nicht mehr aus der Steckdose kommen. Wer im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, kann sich ohne Weiteres eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) zulegen. „Die meisten Gebäude eignen sich gut für eine Photovoltaikanlage, und das nicht nur bei reiner Südausrichtung des Dachs mit optimaler Neigung“, so die Verbraucherzentrale in ihrem Ratgeber Photovoltaik. „Entscheidend ist oft die richtige Planung, um eine wirtschaftlich lukrative Anlage zu bekommen.“
Während für Haushaltsstrom inzwischen etwa 30 bis 50 Cent pro Kilowattstunde aufgerufen werden, erzeugt eine Solarstromanlage diese schon ab 10 bis 15 Cent. Eine Investition amortisiert sich umso schneller, je mehr Solarstrom direkt im Haushalt verbraucht wird. Rund 30 Prozent des eigenen Bedarfs sollten sich durch eine PV-Anlage abdecken lassen. Wer zudem einen Batteriespeicher einbaut, kann eine Quote von rund 70 Prozent erreichen. Die Vergütungssätze aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 sind für Photovoltaikanlagen, die den Strom vollständig in das Stromnetz einspeisen, zwar deutlich höher als bei Anlagen für den Eigenverbrauch, bei denen der Strom vorrangig gleich im eigenen Haus genutzt wird. „Doch die Zahlen täuschen“, warnt die Verbraucherzentrale. „Der eigene Verbrauch des Stroms vom Dach ist die wirtschaftlichste Umsetzungsmöglichkeit für das Ein- oder Zweifamilienhaus.“
Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte sie möglichst groß dimensionieren, rät die Verbraucherzentrale. Denn es sei absehbar, dass bei Strom neben den Kosten auch der Bedarf künftig steigen wird: Neben den üblichen Verdächtigen – etwa ein größerer Fernseher – rückt für viele derzeit die Anschaffung einer Wärmepumpe oder eines E-Autos in den Fokus. Attraktiv wird eine PV-Anlage auch, weil der Staat zum Jahresende 2022 die steuerlichen Regelungen dazu grundlegend geändert und vereinfacht hat. So fällt beim Kauf einer Anlage keine Mehrwertsteuer von bis dahin 19 Prozent mehr an. PV-Anlagen auf Wohngebäuden sind künftig auch von der Einkommensteuer befreit. Das heißt: In der Steuererklärung müssen keine Einkünfte daraus versteuert werden.
Eine PV-Anlage von der Stange ist in der Regel nicht angesagt. Mithilfe eines Fachbetriebs gilt es eine Reihe von Fragen zu beantworten: Welche Dachflächen kommen für eine Modulbelegung in Frage, wo ist im Keller Platz für den Wechselrichter? Soll es auch ein Batteriespeicher sein, um noch mehr Strom selbst nutzen zu können? Soll das System später um eine Wallbox oder eine Wärmepumpe erweiterbar sein?
Im Großen sieht die Kalkulation übrigens so aus: Hierzulange liefern bereits drei Millionen PV-Anlagen rund 62 Terawattstunden Solarstrom frei Haus. Damit reduzieren die Betreiber nicht nur ihre Energiekosten sondern auch rund 42 Millionen Tonnen an klimaschädlichem CO2.
Zum Weiterlesen: Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus. Hg.: Verbraucherzentrale NRW (2023), 240 Seiten. Preis: 24,- €, E-Book 19,99 €. www.ratgeber-verbraucherzentrale.de