Straßenbeleuchtung kaputt? Online melden!

Bund, Länder und Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Die Umsetzungserfolge variieren, und die Behörden müssen strenge Datensicherheitsvorgaben erfüllen – wie die Online-Verfügbarkeit der Dienste dennoch besser funktionieren kann, machen andere EU-Staaten vor.

Illustration: Nadine Schmidt
Illustration: Nadine Schmidt
Mascha Reinhardt Redaktion

Wer sich als Bürgerin von Freiburg im Breisgau zu erkennen gibt, hört von Auswärtigen fast immer: „Ach, da ist es so schön!“ Aber wer hätte gedacht, dass es in Deutschlands südlichster Großstadt auch ganz schön digital zugeht? Bereits mehr als 280 Behördengänge lassen sich online erledigen, von Autozulassung über Plakatierungserlaubnis bis zur Meldung defekter Straßenlaternen. Damit belegt die Alemannenkapitale im Smart City Index des IT-Branchenverbands Bitkom Platz sechs von 82 deutschen Städten und liegt in Baden-Württemberg an der Spitze.

Alle Städte hierzulande digitalisieren ihre Verwaltung, manche schneller, manche langsamer – Treiber ist unter anderem das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Und gemäß dem „Einer-für-Alle“-Ansatz (EfA) sollen einmal entwickelte Dienste bundesweit nachnutzbar sein. Die Koordination übernimmt die Föderale IT-Kooperation (FITKO), für die sich Bürgerinnen und Bürger über die BundID mit der Online-Ausweisfunktion (eID) anmelden.
 

BUND UND LÄNDER VERFEHLEN DAS ZIEL


Eigentlich hätten zumindest Bund und Länder das OZG bis Ende 2022 vollständig umsetzen müssen – doch nach Angaben des Bundesrechnungshofs sind erst 19 Prozent der mehr als 5.000 digitalisierbaren Verwaltungsleistungen online verfügbar. Auch die Nachfrage ist gering: Laut Bitkom nutzt nur etwa ein Drittel der Deutschen regelmäßig digitale Behördendienste.

Zugleich müssen Ämter höchste Anforderungen an Datensicherheit erfüllen. Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt durch spezifische IT-Sicherheitsgesetze.

Behörden orientieren sich am BSI-IT-Grundschutz, der Vorgaben für Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Netzwerksicherheit und Notfallmanagement macht. IT-Compliance bedeutet dabei nicht nur technische Schutzmaßnahmen, sondern auch organisatorische Prozesse wie Schulungen und Audits.

Die Basisdienste der digitalen Verwaltung – Authentifizierung, Bezahlfunktionen, Postfächer – laufen bereits, doch es fehlt oft die flächendeckende Integration. Die europäische NIS-2-Richtlinie legt die Sicherheitslatte noch höher: Auch Kommunalverwaltungen gelten künftig als „kritische Einrichtungen“ und müssen ihre Resilienz gegen Cyberangriffe nachweisen.
 

ANDERE LÄNDER DIGITALISIEREN BESSER


Ein Blick nach Europa zeigt, wohin die Reise gehen könnte. Mit eIDAS 2.0 und der geplanten EUDI-Wallet entsteht eine europaweit einheitliche digitale Identität. Das „Single Digital Gateway“ soll über das Once-Only-Technical-System (OOTS) ermöglichen, dass Bürger Daten nur einmal angeben müssen.

Andere Länder sind längst weiter: Dänemark setzt seit Jahren auf MitID und Digital Post, Estland gilt mit seiner X-Road-Plattform als Vorreiter der vollständig vernetzten Verwaltung, Österreich bietet mit ID Austria eine zentrale digitale Identität für fast alle Amtswege. Deutschland holt auf, doch die Lücke bleibt spürbar. Nur wenn Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit und Effizienz zusammengedacht werden, wird die digitale Verwaltung zum Alltag – statt zur Ausnahme.
 

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