Herr Munz, Industrie und Handel werden von Politik und Gesellschaft immer stärker gefordert, im Sinne einer Kreislaufwirtschaft zu handeln. Was bedeutet das für Inverkehrbringer von Verpackungen?
Verpackungen, so will es der Gesetzgeber, sollen möglichst recyclingfähig sein und so weit wie möglich auf Basis von Rezyklaten produziert werden. Damit Primärrohstoffe jedoch komplett durch wieder aufbereitete Altkunststoffe ersetzt werden können und ein echter Kreislauf entsteht, müssen die Rezyklate nicht nur eine hohe Qualität aufweisen, sondern auch in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Durch die sich abzeichnende Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben dürfte die Nachfrage nach hochwertigen Recycling-Rohstoffen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Und das könnte zu einer Unterversorgung führen.
Gibt es Zahlen, die diese Entwicklung untermauern?
Laut aktuellem Verpackungsgesetz müssen beispielsweise Einwegkunststoffflaschen für Getränke ab 2025 zu mindestens 25 Masseprozent aus Rezyklat bestehen. Ab 2030 wird dieser Wert auf 30 Prozent steigen. Das besagt die jüngste Novellierung des Verpackungsgesetzes, die 2022 in Kraft getreten ist. Doch es wird nicht die letzte Änderung gewesen sein. Experten sind sich einig, dass die nächste Novellierung eine ganz klare Weichenstellung in Richtung noch mehr Ressourceneffizienz vornehmen wird. Es läuft auch europäisch auf ein Anreizsystem hinaus, das – neben einer verbesserten Recyclingfähigkeit – die Herstellung von Verpackungen mit Recyclingrohstoffen finanziell belohnt. Dadurch werden sich insbesondere Post-Consumer-Rezyklate, also Recyclingrohstoffe aus der haushaltsnahen Sammlung (Gelbe Tonne, Gelber Sack), zu einem heiß begehrten Rohstoff entwickeln. Die bereits bestehende Unterversorgung mit diesem wertvollen Gut wird somit absehbar verschärft – und Rezyklate könnten in Zukunft knapp werden.