Globale Arbeitswelten

Weit über drei Millionen Deutsche leben im Ausland, rund zwei Millionen von ihnen arbeiten dort auch. Eine der dabei am dringendsten zu lösenden Fragen ist die nach der Krankenversicherung.
Illustration: Ivonne Schulze
Illustration: Ivonne Schulze
Juliane Moghimi Redaktion

Die Welt rückt zumindest wirtschaftlich gesehen immer enger zusammen, und längst hat die Globalisierung auch die Arbeitsmärkte erreicht. Für einige Zeit im Ausland zu leben und zu arbeiten wird vor allem im mittleren und gehobenen Management ein immer selbstverständlicherer Abschnitt in der beruflichen Vita. Aber auch junge Berufsanfänger zieht es zunehmend hinaus in fremde Arbeitsmärkte.

Ob erfahrene Führungskraft oder enthusiastischer Absolvent, ohne eine passende Krankenversicherung im Gepäck sollte keiner reisen. Was das im Einzelfall heißt, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Versicherungsstatus im Inland (privat oder gesetzlich), der Art des Auslandsaufenthalts (entsendet oder nicht) sowie dem Zielland (hat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen oder nicht).

Gesetzlich Versicherte können unter Umständen von der sogenannten Ausstrahlung profitieren: Das deutsche Sozialversicherungsrecht kann auch für Deutsche im Ausland angewendet werden, wenn erstens das Zielland ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat und zweitens eine Entsendung vorliegt. Als entsendet gilt ein deutscher Arbeitnehmer dann, wenn er von vornherein nur für eine begrenzte Zeit ins Ausland geht, währenddessen seinem deutschen Arbeitgeber weiterhin weisungsgebunden ist und auch sein Gehalt weiter in Deutschland bezieht. Wie lange der Krankenversicherungsschutz im Rahmen der Entsendung maximal gilt, hängt vom jeweiligen Land ab. Eine detaillierte Übersicht über alle aktuell bestehenden Sozialversicherungsabkommen und deren jeweiligen Umfang findet sich auf den Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVAK).

Sobald jedoch die strengen Kriterien für eine Entsendung nicht erfüllt werden, greift der gesetzliche deutsche Versicherungsschutz im Ausland nicht. In diesem Fall ist der Abschluss einer speziellen Auslandsversicherung unverzichtbar. Die üblichen Tarife, wie man sie für Urlaubsreisen kennt, sind hierfür nicht geeignet, da hier die Verweildauer im Ausland auf wenige Wochen am Stück begrenzt ist. Es gibt jedoch Anbieter, die sich auf die sogenannten Expatriates (auch kurz: Expats), also Menschen, die zum Arbeiten ins Ausland gehen, spezialisiert haben. Dort kann eine Auslandskranken- und häufig auch eine Auslandsunfallversicherung für mehrere Jahre abgeschlossen werden.

Wer in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig und daher privat krankenversichert ist, sollte zunächst abklären, ob durch seine Beschäftigung im Zielland eventuell dort eine Sozialversicherungspflicht eintritt. Falls ja, muss er sich vor Ort entsprechend versichern. Ist dies nicht der Fall, so ist mit der deutschen privaten Krankenversicherung deren räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich zu klären. In der Regel wird auch für diese Arbeitnehmer eine gesonderte Langzeitversicherung notwendig, um den Versicherungsschutz im Ausland auch über die üblichen Fristen von einigen Wochen hinaus zu gewährleisten.

Erster Artikel
Wirtschaft
Dezember 2023
Der Autor Michel Thebault, CEO von Consors Finanz
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