Kein Licht ohne Schatten – das gilt in der Kunstwelt nicht erst seit Goya: Kürzlich wurde der britische Kunsthändler Inigo Philbrick verhaftet. Er soll seine Kunden betrogen haben, indem er Anteile an Werken wohl mehrfach verkaufte. Machbar war das, weil im Dickicht des milliardenschweren spekulativen Kunstmarktes wenig Transparenz besteht. Eigentumsanteile an Kunstwerken sind oft nicht schriftlich belegbar.
Doch es geht auch anders: Plattformen wie Monart oder Maecenas setzen auf digitale Dokumentation und Kryptowährungen aus der Blockchain, um Eigentumsrechte genau zu dokumentieren und zu handeln. Auf spezialisierten Plattformen können Investoren oft für recht wenig Geld Anteile an Kunstwerken erwerben und ihr Eigentum digital absichern. Für die Beteiligten hat das einen Vorteil: Der Künstler – wenn er denn noch lebt – kann einen fairen Preis erzielen, der Händler bietet Transparenz und sinkende Prozesskosten und der Sammler weiß, dass er ein Original ersteht.
Hinter dieser Digitalisierung des Kunstmarktes steht ein mittlerweile gut etabliertes System: Die Blockchain und die darauf aufbauenden Kryptowährungen schaffen durch eine Kette (Chain) von digitalen Operationen (Blocks) fälschungssichere Zertifikate, die Art und Umfang der Operationen genau dokumentieren. Vermögenswerte erhalten so digitale Abbilder, so genannte Tokens. Diese wiederum können mit den entsprechenden Rechten und Pflichten gehandelt werden – das ist die Tokenisierung.
Was auf dem Kunstmarkt funktioniert, ist auch für andere Anlagen attraktiv. Denn die Tokenisierung macht Investitionen mit kleinen und kleinsten Beträgen möglich. Zum Beispiel bei Immobilien: Startups bieten Investoren oftmals die Chance, sich schon ab einem Betrag von zehn Euro an einer Immobilie zu beteiligen. In Form von Bruchteilseigentum sparen Anleger kein hohes Startkapital mehr an, sondern erwerben und verkaufen kleinste Tokens, also Anteile.
Das funktioniert sogar bei der Beteiligung an Unternehmen: ICO statt IPO – Initial Coin Offering statt Börsengang – ist ein Trend, bei dem viele Startups mit Tokens um Investoren werben. Die Unternehmen vermeiden umfangreiche Offenlegungspflichten und gelangen relativ schnell an neues Geld. Investoren wiederum beteiligen sich unkompliziert mit kleinen Beträgen und können ihr Risiko streuen.
Allerdings gibt es noch viele Unklarheiten, zum Beispiel beim rechtlichen Rahmen. Digitale Grenzgänger nennt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Tokens, weil sie oft zwischen Anlagen und Wertpapier oszillieren. Das kann das Geschäft kompliziert machen, gerade im Streitfall. Auch kommt es trotz der vermeintlich einfachen digitalen Verfahren auf Antworten zu wichtigen Fragen an: Was geschieht mit dem Anlagegewinn? Wie wird er ausgezahlt? Wie hoch ist das Verlustrisiko? Denn bei vielen Werten gilt immer noch: Das digitale Abbild ist nur so viel wert wie das Objekt dahinter. Auch die kleinste Investition kann verloren sein, wenn das Immobilien-Anlageobjekt Schrott ist.
Klein, kleiner, Token
Die Digitalisierung macht’s möglich: Mit Tokens investieren Privatanleger einfach und günstig auch kleine Beträge. Doch das hat auch Schattenseiten.
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