Deutschland, das Land der Erben und Steuervermeider: Schätzungen zufolge werden hierzulande jedes Jahr 400 Milliarden Euro vermacht. Laut einer Studie der Quirin Privatbank hat im Jahr 2024 fast jeder dritte Deutsche mehr als 100.000 Euro geerbt.
Im vergangenen Jahr flossen jedoch nur 8,5 Milliarden Euro Erbschaftssteuer in die öffentlichen Kassen. Der Grund: Unternehmen werden oft von dieser Steuer verschont. Zudem liegen die meisten Erbschaften unter den steuerlichen Freigrenzen. Außerdem gilt die Erbschaftssteuer im Land der Steuervermeider als unpopulär. Viele fürchten um Omas Häuschen und den eigenen Wohlstand.
HOHE FREIBETRÄGE
Dabei profitieren Kinder und Ehepartner von einem Freibetrag von 400.000 beziehungsweise 500.000 Euro. Der Fiskus schlägt erst zu, wenn das Erbe diese Summe übersteigt – und das auch nur in gestaffelten Steuersätzen, die sich nach der Steuerklasse, der Höhe der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad richten. Wer also adoptiert wird, vermeidet später anfallende Erbschaftssteuern. Übrigens können auch Erwachsene adoptiert werden.
Auch auf anderen Wegen lassen sich Steuerlasten senken. So können Nachlassverbindlichkeiten wie Beerdigungs-, Verwaltungsoder Renovierungskosten steuerlich abgesetzt werden. Es kann hilfreich sein, sich beraten zu lassen. Eine einfache Erbschaftssteuererklärung ohne verwickelte Vermögensverhältnisse kostet bis zu 1.500 Euro und kann selbst steuerlich berücksichtigt werden. Wer künftige Erben zu Lebzeiten beschenkt, kann alle zehn Jahre von hohen Freibeträgen profitieren. So kann auch umfangreiches Vermögen stückweise und steueroptimiert übertragen werden.
Fast die Hälfte der in Deutschland vererbten Vermögen besteht aus Immobilien. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Erbschaftssteuer entfallen: Wenn Ehepartner oder Kinder mindestens zehn Jahre lang in der geerbten Immobilie wohnen und diese höchstens 200 Quadratmeter groß ist.
EIGENE GUTACHTEN
Wie hoch die Steuer bei größeren oder vermieteten Immobilien ausfällt, hängt von ihrem Wert ab, den das Finanzamt mit verschiedenen Bewertungsverfahren ermittelt. Auch Gutachten anderer Immobilienbewerter werden akzeptiert, sofern sie marktgerecht und nachvollziehbar erstellt wurden. Deshalb kann es für Erben vorteilhaft sein, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der das Objekt möglicherweise anders und niedriger bewertet. Beispielsweise, wenn das Objekt stark renovierungsbedürftig ist oder sich an einer ungewöhnlichen Lage befindet. Allerdings müssen solche wertmindernden Aspekte gut belegt werden – auch hierbei kann eine steuerliche Beratung helfen.
Denn wie sich richtig viel Geld günstig auf künftige Generationen übertragen lässt, zeigen die wirklich Vermögenden, die sich die beste steuerliche Beratung leisten. Ihnen kommt im Übrigen ein Trend zugute, den die Bundesbank und die Paris School of Economics schon vor einigen Jahren ausgemacht haben: Erbschaften spielen eine entscheidende Rolle bei der Partnersuche. Das führt dazu, dass sich immer mehr Vermögen bei immer weniger Familien ansammelt und steueroptimiert weitergereicht wird.