Förderung: Der Teufel steckt im Detail

Das Forschungszulagengesetz unterstützt auch Mittelständler bei Innovationsprojekten. Bei der Antragsstellung können externe Berater hilfreich sein.

Marcus Arens, Sales Director bei Ayming
Marcus Arens, Sales Director bei Ayming
Ayming Deutschland GmbH Beitrag

Nur mit Innovationen bleibt der deutsche Mittelstand wettbewerbsfähig. Forschung und Entwicklung bekommen in den aktuellen multiplen Krisen aber noch eine weit größere Bedeutung. Selbst Großkonzerne haben mit den hohen Energiepreisen zu kämpfen. Seit der Pandemie sind immer mehr Lieferketten brüchig. Die weltweite Rezession macht vielen Unternehmen Angst, hinzu kommt eine Inflation, die zu steigenden Kosten oder höheren Gehältern führt. Es gilt, innovative Wege zu finden, um angesichts der wachsenden Herausforderungen bestehen zu können.

Entlastung bei Personalkosten


Um die Innovationskraft deutscher Unternehmen zu stärken, gibt es hierzulande zahlreiche Förderprogramme. Doch mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“– kurz Forschungszulagengesetz (FZulG) – gibt es nun ein Instrument, das sich in einigen Punkten von diesen Programmen unterscheidet. Zum einen setzt es an den Personalkosten an, die bei Forschungsvorhaben gerade für Mittelständler oft eine große Hürde darstellen. Zum anderen ist es ein Gesetz: Unternehmen haben – bei Vorliegen der Voraussetzungen – einen Rechtsanspruch auf Förderung. Sie begeben sich also nicht in den Wettbewerb um einen Fördertopf, der irgendwann leer ist.

Förderung nicht nur für Forschung


Gefördert wird, vereinfacht gesagt, alles, was neu ist, unabhängig von Branchen, Geschäftsschwerpunkten oder Unternehmensgröße. Unterstützt wird etwa die Entwicklung neuer Technologien oder Verfahren ebenso wie innovative Prozesse, die bestehende Technologien integrieren. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der Personalkosten innerhalb einer Unternehmensgruppe, die Höchstgrenze liegt bei einer Million Euro pro Jahr. Wichtig: Die Förderung wird nachträglich für Projekte beantragt, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.

Interessierte Unternehmen senden über ihre Fachabteilungen zunächst eine Projektbeschreibung, nicht länger als 4000 Zeichen, an die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)“. Besteht diese die Prüfung, wird ein Forschungszulagenbescheid ausgestellt. Dieses Zertifikat ist die Grundlage für die Zuteilung der Fördermittel durch das Finanzamt.

Expertenrat ist sinnvoll


„Die Antragsstellung klingt unkompliziert, der Teufel steckt aber im Detail“, sagt Marcus Arens, Sales Director bei Ayming, einer internationalen Beratungsgesellschaft, die unter anderem auf die Begleitung solcher Förderanträge spezialisiert ist. Die sehr knappe Projektbeschreibung müsse hieb- und stichfest sein – vor allem aber gelte: „Entscheidend ist die genaue Dokumentation des gesamten Antragsprozesses, damit der gesamte Vorgang auch einer Betriebsprüfung standhält.“ Arens empfiehlt deshalb die Zuziehung von externen Beratern. Bei deren Auswahl sollte nicht einfach auf das günstigste Honorar geachtet werden. Wichtig ist eine eingehende Vorabprüfung der Erfolgschancen durch den Berater – der auch den Mut haben sollte, abzuraten beziehungsweise die Expertise besitzen, andere förderfähige Vorhaben aufzuzeigen. Beratungsunternehmen sollten darüber hinaus eigene technische Fachexperten zur Seite stellen, die bei der Abfassung des Antrages und der Dokumentation federführend begleiten und unterstützen. Ratsam ist es, auf Berater zu setzen, die mit Erfolgshonoraren arbeiten. „Das Prinzip des Erfolgshonorars garantiert die bestmögliche Beratung für Unternehmen – damit sie ihr Potenzial in der Forschung und Entwicklung bestmöglich ausspielen können“, bringt es Arens auf den Punkt.

www.ayming.de
 

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