Mit einer Smartphone-App auf Rezept eine Erkrankung in den Griff bekommen? Dass das funktioniert, zeigt der Boom der Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz: DiGAs. Hierbei handelt es sich um speziell geprüfte, in der Regel internetbasierte Webanwendungen, die Patienten in Deutschland bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten unterstützen. Sie sind als Medizinprodukte eingestuft und werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sind. Die Anwendungen fördern etwa das Selbstmanagement bei chronischen Erkrankungen oder bieten therapeutische Unterstützung, beispielsweise bei psychischen Leiden oder Stoffwechselerkrankungen. Sie können per Smartphone, Tablet oder Computer genutzt werden.
Bis Ende 2024 waren insgesamt 68 DiGAs im BfArM-Verzeichnis gelistet, davon sind 24 dauerhaft und 25 vorläufig zugelassen. Das Angebot wächst kontinuierlich und die Verordnungszahlen steigen stetig. Allein in den ersten Jahren nach Einführung wurden rund eine Million DiGAs ärztlich verordnet oder über Krankenkassen genehmigt. Die zugelassenen DiGAs decken verschiedene Indikationen ab. Besonders häufig unterstützen sie Patienten mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Schlafproblemen. Weitere wichtige Bereiche sind chronische und somatische Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Arthrose, Asthma oder Herzinsuffizienz. Auch neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Parkinson oder Epilepsie sowie seltene Krankheiten und rehabilitative sowie präventive Anwendungen sind vertreten. Weitere Indikationsfelder sind Krebserkrankungen, dermatologische, urologische und gynäkologische Erkrankungen. Sogar orthopädische Erkrankungen wie Rückenschmerzen können mit einer DiGa behandelt werden. Die Verschreibung erfolgt durch Ärzte oder Psychotherapeuten, ähnlich der Verordnung von Medikamenten. Auf diesem Rezept ist eine so genannte Pharmazentralnummer (PZN) oder eine DiGA-Verordnungseinheit-ID angegeben, die auf das jeweilige Anwendungsgebiet und die Verordnungsdauer abgestimmt ist. Die Verordnung ist extrabudgetär, das heißt, sie belastet weder das Arznei- noch das Heilmittelbudget der Praxen.
»Die Verschreibung erfolgt durch Ärzte oder Psychotherapeuten.«
Patienten reichen das Rezept bei der Krankenkasse ein, die dann einen Freischaltcode an den Patienten sendet. Mit diesem Code kann die DiGA auf dem Smartphone oder Rechner aktiviert und genutzt werden. Alternativ können Patienten auch direkt bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragen und müssen dann ihre Indikation nachweisen.
Der gesundheitliche Effekt von DiGAs wird streng geprüft. Deren Zulassungen beruhen auf randomisierten kontrollierten Studien, die positive Versorgungseffekte wie Symptomreduktion oder Lebensqualitätsverbesserung nachweisen müssen. Ab Januar 2026 müssen Hersteller anonymisierte Daten zu Nutzungsdauer, Adhärenz und anhand von Fragebögen ermittelte Rückmeldungen der Patienten ans BfArM melden, das diese veröffentlicht.