Mit der teilweisen Rückabwicklung der Energiewende sollte der Malus der gescheiterten Ampel zum Bonus des Neuanfangs werden. Beim Thema Heizen sollten alte und unbequeme Vorschriften fallen: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Doch bis heute ist nichts geschehen, um das Gesetz abzuschaffen. Die Regierung steht vor dem Dilemma aus Reformationsversprechen und Klimazielen.
Dabei hat das Heizungsgesetz, das eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt, auch in seiner novellierten Form seine Berechtigung. Es wurde 2020 unter Kanzlerin Angela Merkel verabschiedet, um die Gebäuderichtlinie EPBD und die Energieeffizienz-Richtlinie EED der EU in nationales Recht zu überführen. So sollen endlich die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreicht werden, der für etwa 40 Prozent der bundesweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist. Ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Häuser und Wohnungen. Fast jeder zweite Haushalt heizt mit Gas, ein Viertel mit Öl. Nun soll dieser Bereich bis 2045 klimaneutral werden. Das Gebäudeenergiegesetz von 2023 legte Standards für Heizungstechnik und Wärmedämmung fest. Da Heizungen teuer sind und meist Jahrzehnte betrieben werden, sollte gleichzeitig ein Rechtsrahmen für anstehende Investitionen entstehen.
DAS HEIZUNGSGESETZ GILT WEITER
Solange kein neues Gesetz verabschiedet wurde, gilt weiterhin die Fassung der Ampelregierung von 2024: Seitdem müssen Heizungen bei Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude gilt diese Regelung erst, wenn Städte und Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben. Dafür haben große Kommunen bis Mitte 2026 und kleinere Kommunen bis Mitte 2028 Zeit. Dann sollen Hauseigentümer:innen wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgungsart sie vor Ort rechnen können. Ab dann dürfen keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden, fossile Energieträger sind ab 2045 nicht mehr erlaubt. Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden. Sind sie defekt, gibt es Übergangslösungen.
FOSSILE ENERGIEPREISE STEIGEN
Wer sich heute weiterhin für Gas und Öl entscheidet, muss bedenken, dass der europäische Emissionshandel ab 2027 die Preise für fossile Energien in die Höhe treiben wird. Zudem könnten die Netzkosten steigen, wenn sich immer mehr Menschen von Gas verabschieden.
Der Bund unterstützt bei der Entscheidung für die richtige Heizung, indem er die Kosten von Energieberatern übernimmt. Die Beratung durch einen Fachmann ist sogar vorgeschrieben, wenn sich Haushalte für eine neue Heizung entscheiden, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. Das soll vor Fehlinvestitionen in teure und nicht nachhaltige Technik schützen. Doch Fachleute wissen: Die wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung ist oft die Wärmepumpe, zumal der Staat noch bis zu zwei Drittel der Kosten beim Heizungstausch übernimmt. Die ökonomische Logik weist somit in Richtung klimafreundlicher Lösungen.