Arbeitssicherheit rettet Menschenleben

Nach wie vor gibt es auch in Deutschland zahlreiche Arbeitsunfälle, die mit einem Mehr an Arbeitssicherheit vermeidbar wären.

Illustration: Marcela Bustamante
Illustration: Marcela Bustamante
Julia Thiem Redaktion

Es sind Schlagzeilen wie diese, die Gänsehaut verursachen: „Tödlicher Arbeitsunfall, Mann von Baggermeißel getroffen.“ Was zunächst nach einem schrecklichen Einzelfall klingt, kommt tatsächlich öfter vor, als man denkt: Laut des aktuellen Berichts „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind 2021 628 Menschen bei einem Arbeitsunfall gestorben.

Der Tod am Arbeitsplatz ist natürlich der schlimmste Fall, der eintreten kann. Insgesamt verletzten sich aber regelmäßig Menschen bei der Arbeit. Statistisch betrachtet hatten 2022 von 1.000 Vollzeitkräften 18,7 einen meldepflichtigen Arbeitsunfall, rechnet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor. Es gibt zudem Berufsgruppen, in denen das Risiko eines Arbeitsunfalls noch deutlich höher ist. Beispiel Baugewerbe: Hier zeigen die Zahlen der DGUV, dass von 1.000 Vollarbeitenden 124 einen meldepflichtigen Unfall hatten. Das dürfte vermutlich niemanden überraschen, schließlich arbeiten Maurer:innen, Zimmerer:innen und Tischler:innen oft mit schweren Geräten oder in luftigen Höhen. Aber auch die Abfallbeseitigung ist mit 95 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeitenden ein nicht ganz ungefährlicher Beruf. Genauso wie die Kinder- und Lernbetreuung: 87 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeitenden. Die Zahlen der DGUV spezifizieren noch, dass in Kindergärten und an Schulen die meisten Unfälle durch Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen passieren. Deutlich weniger Unfälle gibt es hingegen bei den Former:innen und Schweißer:innen. Dort sind es „nur“ 65 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeitenden, obwohl auch deren Gerätschaften schnell schlimme Verletzungen hervorrufen können.

Genau deshalb ist es auch so wichtig, das Thema Arbeitssicherheit ernst zu nehmen und sehr weit oben anzusiedeln. Denn das Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen in Kindergärten und Schulen kann zumindest reduziert werden, wenn potenzielle Gefahrenquellen für derartige Unfälle erkannt und entfernt werden.
 

»Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.«


Und in Berufen, wo alleine durch den Einsatz von Technik und Gerätschaft das Unfallrisiko ohnehin hoch ist, gilt es, mit regelmäßigen Schulungen immer wieder auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Denn auch das kennt vermutlich jeder aus dem eigenen Alltag: Je mehr Routine bei einer Aufgabe dabei ist, desto unachtsamer wird man. Und genau das sind die Momente, in denen Unfälle passieren.
 

EINE WELT OHNE ARBEITSUNFÄLLE


Die DGUV hat die Vision von einer Welt ohne Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen und unterstützt deshalb die Vision Zero der G7-Staaten. Dahinter verbergen sich eine 2017 in Singapur im Rahmen des Weltkongresses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ins Leben gerufenen Initiative sowie die zugehörigen „7 Goldenen Regeln“ der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS). Die Grundmaxime: Jeder Unfall ist vermeidbar. Deshalb zielt die Initiative darauf ab, die Führungskultur entsprechend zu verändern sowie menschengerechte Arbeit, den sozialen Dialog
und Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur zu verankern.

Im internationalen Vergleich ist die Arbeitssicherheit in Deutschland natürlich schon sehr hoch. Dennoch belegen die eingangs genannten Zahlen, dass es durchaus noch Verbesserungspotenzial gibt. Auch deshalb hat die Bundesregierung 2020 zusätzlich das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ verabschiedet, das beispielsweise einen Mindestumfang für Betriebsbesichtigungen regelt. Die einzelnen Bundesländer sind demnach verpflichtet, ab 2026 eine jährliche Mindestbesichtigungsquoten von fünf Prozent aller Betriebe sicherzustellen.
 

UNTERNEHMEN IN DER PFLICHT


Und diese Besichtigungen scheinen dringend nötig. Zwar sind auch die Betriebe verpflichtet, für ein hohes Maß an Arbeitssicherheit zu sorgen. Das weiß jedoch nicht jeder, respektive kümmert sich nicht jeder Betrieb auch im geforderten Umfang darum. Konkret muss jeder Arbeitgebende nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb durchführen. Das heißt: Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit – und danach in regelmäßigen Abständen – müssen die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen hin kontrolliert und bewertet werden. Hierbei arbeiten die für die Sicherheit zuständigen Personen im Betrieb, also beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte oder Arbeitsmediziner:innen im Idealfall eng zusammen. Auch der Betriebsrat muss in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.

Allerdings zeigt die letzte Betriebsbefragung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) aus dem Jahr 2015, dass nur gut die Hälfte aller Betriebe eine solche Beurteilung auch durchführt und nur knapp 13 Prozent davon durchlaufen alle vorgesehenen Prozessschritte. Das liegt laut GDA zum einen daran, dass nur knapp die Hälfte der Betriebe (46 Prozent) bei der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich Verbesserungspotenzial feststellt. Wird jedoch Optimierungsbedarf erkannt, würden die Betriebe fast immer (95 Prozent) auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. Zum anderen überprüft wiederum auch nur gut die Hälfte (56 Prozent) der Betriebe, die Maßnahmen ergriffen haben, ob diese auch wirklich zielführend waren.
 

SCHWIERIGKEITEN BEI DER UMSETZUNG VIELSCHICHTIG


Dass Arbeitssicherheit für viele Betriebe trotz klarer gesetzlicher Vorgaben ein so schwieriges Feld ist, hat viele Gründe, wie das Wirtschaftsund Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in der Betriebs- und Personalrätebefragung 2021 zeigt. Demnach gaben 73,6 Prozent der Befragten Zeit- oder Personalmangel als Grund an. 2018 war das für 70,4 Prozent ein Grund, warum sie Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hatten. Außerdem sagen 45,3 Prozent (2018 46 Prozent), dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei. 43,7 Prozent (2018 48,5 Prozent) beklagen mangelndes Bewusstsein in der Geschäftsführung, 43,4 Prozent (2018 50,9 Prozent) halten die gesetzlichen Auflagen für zu komplex. Auch Mangel an Geld und Fachwissen werden als Gründe genannt.

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