Wer Etiketten wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“ liest, greift meist gern zu. Doch was genau bedeuten solche Begriffe, wenn sie auf einem Produkt auftauchen? Bislang wenig, denn ihre Verwendung wird kaum reguliert. Wie groß die Unsicherheit ist, zeigt eine Studie des Wuppertal Instituts: Mehr als die Hälfte der Befragten (52 Prozent) tut sich schwer zu beurteilen, ob Nachhaltigkeitsangaben überhaupt vertrauenswürdig sind. Mit Greenwashing – wohlklingenden Umweltversprechen ohne Substanz – ist in der Europäischen Union nun bald Schluss: Ab dem 27. September gelten in Deutschland zwei Gesetze, die neue EU-Vorgaben zum Wettbewerbs- und Verbraucherrecht umsetzen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser informiert sein.
KLARE MASSSTÄBE FÜR UNTERNEHMEN
Bereits seit 2024 verpflichtet die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kapitalmarktorientierte und große Unternehmen zu einem testierten Nachhaltigkeitsbericht. Das schafft einheitliche Maßstäbe für die drei ESG-Faktoren: Environment, Social, Governance. Nach Einführung der CSRD erstellte die Agentur Scope Group ein ESG-Ranking der 40 Dax-Unternehmen – die Deutsche Telekom erreichte mit 81 von 100 Punkten als einzige die Note „sehr gut“. Das Unternehmen setzt vollständig auf erneuerbare Energien, recycelt den Großteil seines Abfalls und hat sich strenge CO2-Ziele gesetzt.
Solche Informationen mussten Verbraucher bislang mühsam zusammensuchen. Ab September werden Angaben zu Umwelteigenschaften von Produkten verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer. Dazu trägt auch bei, dass Nachhaltigkeitssiegel künftig glaubwürdiger werden müssen: Kennzeichnungen ohne staatlichen oder unabhängigen Zertifizierungs-Hintergrund sind dann verboten, und Siegel müssen allen Unternehmen offenstehen sowie ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.
REPARIEREN STATT WEGWERFEN
Ähnliches gilt fürs Reparieren: 77 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger würden ihre Elektrogeräte lieber reparieren als wegwerfen, wie eine Eurobarometer-Umfrage ergab – tatsächlich repariert werden in Deutschland aber nur 23 Prozent der defekten Geräte, oft weil das teurer ist als ein Neukauf. Auch hier setzt die EU an: Seit Juli 2024 gibt es eine Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die Ressourcen schonen und zum Ziel des „European Green Deal“ – Klimaneutralität bis 2050 – beitragen soll.
Damit sich für Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich etwas ändert, muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden. „Egal ob Smartphone, Waschmaschine oder Kühlschrank: Hersteller sollen bei bestimmten Produktgruppen künftig verpflichtet sein, Reparaturen vorzunehmen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen anzubieten“, sagt Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen außerdem einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für ein neues Produkt.“ Ein vom Kabinett bereits beschlossener Gesetzentwurf soll die EU-Vorgaben bis zum 31. Juli in nationales Recht umsetzen.
Das Recht auf Reparatur ist Teil eines größeren Rahmens: Ende 2024 hatte die damalige Bundesregierung eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie entwickelt. Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung heißt es, Ziel sei, den Primärrohstoffverbrauch zu reduzieren, heimische wie europäische Ressourcen besser zu nutzen und Rohstoffimporte sowie -partnerschaften zu diversifizieren. Es geht also nicht nur darum, Abfall zu vermeiden, sondern angesichts unsicherer globaler Lieferketten auch darum, die deutsche Wirtschaft widerstandsfähiger zu machen.
VORBILDER AUS DER PRAXIS
Wie das aussehen kann, zeigen bereits einzelne Unternehmen. Der sauerländische Armaturenhersteller Dornbracht etwa nimmt mit seinem Programm „ReCrafted“ seit Februar 2023 gebrauchte Armaturen aus Hotels, Privathaushalten und Ausstellungen zurück, arbeitet sie auf und bringt sie zurück in den Handel – Reparatur und Wiederverwendung statt Neuproduktion, im industriellen Maßstab. Eingebettet ist das Programm in einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz mit langlebigem Produktdesign, zertifiziertem Umwelt- und Energiemanagement sowie grünem Strom; dafür wurde Dornbracht beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2025 ausgezeichnet.
Was bei Dornbracht für ganze Produkte gilt, funktioniert auch für Reststoffe: In der Lederverarbeitung fällt jährlich rund eine Milliarde Quadratmeter Verschnitt an – bislang meist Abfall. Der süddeutsche Mittelständler Nabore verwandelt die Reste in einem patentierten Upcycling-Verfahren in neue, kreislauffähige Materialien und spart so Emissionen, Kosten und Ressourcen. Auch dafür gab es 2025 den Deutschen Nachhaltigkeitspreis: Die Jury würdigte, dass Nabore „als kleines mittelständisches Unternehmen Maßstäbe“ setze und „praktische, skalierbare Lösungen zur Abfallvermeidung und Emissionsreduzierung in einer rohstoffintensiven Branche“ biete. Während EU und Bundesregierung die Gesetzgebung nachschärfen, hat Letztere Ende Juni zudem ein Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Manchen in der Wirtschaft geht das nicht weit genug: „Die Regierung stellt zwar verbal ‚Energieeffizienz an erster Stelle‘, belässt es dann aber beim absoluten Minimum der europäischen Vorgaben“, kritisiert Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft. Dabei könne die deutsche Industrie bis zu 40 Prozent ihres Endenergiebedarfs und jährlich 29 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen. „Effizienz zu steigern mindert nicht nur die Energiekrise – es sichert auch langfristige Wettbewerbsvorteile.“ Der Weg zu mehr Nachhaltigkeit mag zwischen Wirtschaft und Politik umstritten sein, das Ziel ist es nicht. Aus dieser Auseinandersetzung kann der Standort Deutschland seine zukunftsfähigen Stärken entwickeln.