Faustpfand für den Gläubiger

Bei Unternehmensgründungen gibt es keine Erfolgsgarantie. Deshalb legen Geldgeber bei Gründern besonderen Wert auf Sicherheiten. Aber auf welche?
Illustration: Mario Parra
Illustration: Mario Parra
Juliane Moghimi Redaktion

Die wichtigste Voraussetzung, um einen Kreditgeber zu gewinnen, ist ein professioneller Businessplan. Das Konzept muss überzeugen – aber dennoch gilt der Grundsatz: ohne Sicherheiten gibt es keinen Kredit. Wer einen Unternehmenskredit aufnehmen möchte, muss eine oder auch mehrere Sicherheiten erbringen. Die Summe der dort hinterlegten Werte muss der des Kredits entsprechen. Allen als „bankenüblich“ geltenden, von Kreditgebern akzeptierten Kreditsicherungsinstrumenten ist gemeinsam, dass sie relativ wertstabil, schnell liquidierbar und insolvenzfest sein sollen. Außerdem darf ihr Wert nicht mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens korrelieren. Instrumente, die alle diese Eigenschaften erfüllen, sind Grundpfandrechte, Bürgschaften, Wertpapiere, Forderungsabtretungen sowie die Sicherungsübereignung von beweglichen Vermögenswerten.
 

1.Grundpfandrechte
Dazu zählen Hypotheken und Grundschulden auf Immobilien und Grundstücke. Für die Absicherung von Unternehmenskrediten spielt vor allem die Grundschuld eine Rolle. Es handelt sich hierbei um die Sicherheitsüberlassung des Grundstücks inklusive aller fest mit ihm verankerten Sachen. Die Kreditinstitute bevorzugen die Grundschuld, da diese auch bei teilweiser Tilgung oder Verringerung der Schuldhöhe in voller Höhe bestehen bleibt.

2.Bürgschaften
Sie sind genau wie im privaten Bereich Zahlungsverpflichtungen eines Dritten für den Fall, dass der Schuldner nicht zahlt. Üblicherweise gilt das Prinzip der Vorausklage, das heißt der Gläubiger darf sich erst dann an den Bürgen wenden, wenn der Kreditnehmer keinerlei liquide Mittel mehr hat. Es gibt jedoch Banken, die auf einem Verzicht auf die Vorausklage bestehen.

3.Wertpapiere
Bei Wertpapieren, also Aktien, Anleihen, Zertifikaten, Fonds etc., werden in der Regel 50 Prozent des aktuellen Kurswertes für die Sicherheitenbewertung angesetzt. In Zeiten niedriger Kurse ist daher zu überlegen, ob sich die Überlassung der Assets tatsächlich lohnt. Denn bei einem Einzug der Sicherheit nach einem Kursanstieg würde der Kreditgeber profitieren, nicht aber der Kreditnehmer.


4.Zessionen
Forderungsabtretungen, auch Zessionen genannt, sichern dem Geldgeber im Fall der Fälle die ausstehenden Einnahmen des Schuldners zu. Das können Forderungen an Kunden sein, wobei diese bei Existenzgründungen eine untergeordnete Rolle spielen. Gängige Formen von Zessionen sind Ansprüche aus Versicherungsleistungen, zum Beispiel bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Üblich sind auch der Abschluss und die Abtretung einer Restschuldversicherung, die bei Tod des Gläubigers zahlt.


5. Sicherungsübereignungen
Sie betreffen bei Unternehmenskrediten vorrangig die Maschinen, Fahrzeuge, Firmeneinrichtung sowie Lagerbestände. Üblich ist eine Bewertung mit maximal 50 Prozent des Einstandspreises. Grundsätzlich empfiehlt es sich, zum Termin mit dem Kreditgeber Nachweise über den Wert der als Sicherheit vorgesehenen Positionen vorzulegen, zum Beispiel in Form von Rechnungen und Gutachten.

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