Betriebsrente macht attraktiv

 Eine betriebliche Altersvorsorge bietet einen hohen Mehrwert – besonders in Zeiten wie diesen.

Illustrationen: Nadine Schmidt
Illustrationen: Nadine Schmidt
Olaf Strohm Redaktion

Die jüngste Auseinandersetzung über die Höhe der gesetzlichen Altersrente zeigte einmal wieder, welche Brisanz das Thema hat. Ob und in welcher Höhe das Rentenniveau in Zukunft ausgestaltet wird, lässt sich nicht sicher prognostizieren. Umso wichtiger wird die betriebliche Altersvorsorge. Sie schafft eine Win-Win Situation, also Vorteile sowohl für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmer. 

Für Unternehmen steigert sie die Attraktivität für Fachkräfte. Viele Beschäftigte entscheiden sich bewusst und langfristig für Arbeitgeber, die eine gute Altersvorsorge anbieten. Zum anderen können Arbeitgeber Beitragszahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dies reduziert die Steuerlast und im Fall der Entgeltumwandlung auch die Sozialabgaben – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Die betriebliche Altersvorsorge ist rechtlich und steuerlich durch das Betriebsrentengesetz geregelt. 

Grundsätzlich gibt es sechs Durchführungswege für eine betriebliche Altersvorsorge, die je nach Unternehmensgröße, Mitarbeiterschaft und Bedürfnissen eingesetzt werden können.

1. Die Direktversicherung: Die häufigste und beliebteste Variante. Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge können durch Entgeltumwandlung vom Bruttolohn bezahlt werden, steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu bestimmten Grenzen. 
2. Unterstützungskasse: Eine flexible Versorgung, vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer und gutverdienende Mitarbeiter attraktiv. Beiträge können unbegrenzt steuerfrei umgewandelt werden. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Weiterführung beim neuen Arbeitgeber.
3. Pensionszusage: Der Arbeitgeber verspricht die Rentenzahlung direkt aus dem Betriebsvermögen. Geeignet für langfristige und sichere Beschäftigungsverhältnisse, aber kein Anspruch auf Mitnahme bei Jobwechsel.
4. Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, meist eine Versicherung, die Rentenleistungen erbringt. Beiträge sind in der Regel steuerbegünstigt.
5. Pensionsfonds: Ebenfalls eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die mit einem höheren Kapitalanlageertrag arbeiten kann, also unter Umständen höhere Renditen bietet, aber auch mit höherem Risiko verbunden ist.
6. Sozialpartnermodell: Dabei verpflichten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber, gemeinsam die betriebliche Altersversorgung in Tarifverträgen zu gestalten. Arbeitgeber zahlen vertraglich festgelegte Beiträge an eine Pensionskasse oder Direktversicherung, haften jedoch nicht für die Höhe der späteren Betriebsrente. Das Modell ist besonders für tarifgebundene Unternehmen interessant.

Zusätzlich gibt es Mischformen und Kombinationsmöglichkeiten, je nachdem, wie die Altersvorsorge im Unternehmen ausgestaltet wird. Konzepte zur betrieblichen Altersvorsorge umfassen häufig die Erstellung einer Versorgungsordnung, Gruppenverträge für Mitarbeitende mit unterschiedlichen Bedürfnissen sowie begleitende Beratungs- und Verwaltungsleistungen, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Attraktivität für Arbeitnehmer zu erhöhen.

Nächster Artikel