Der Umbau zur Green Economy hängt am Strom. Genauer gesagt, an Strom aus Erneuerbaren Quellen. Eine der wichtigsten Quellen für Erneuerbaren Strom ist der Wind. Wenn die Wirtschaft wie geplant bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen will, dann müssen bis 2030 ganze 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Das entspricht einer Verdoppelung der jetzigen Menge. Um dieses Ziel zu erreichen, muss neben anderen Erneuerbaren Energiequellen vor allem die Windkraft deutlich ausgebaut werden.
Das Problem: Es wird zu wenig gebaut. Die jüngsten Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land waren stark unterzeichnet. Als die Bundesnetzagentur die Zuschläge zum 1. Februar 2023 veröffentlichte, wurden bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 3.210 Megawatt (MW) nur 126 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 1.502 MW eingereicht. Und schon im vergangenen Jahr hatten viele registrierte Projekte auf die Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet, meist wegen lieferkettenbedingten Verzögerungen.
Doch wie soll das Ausbauziel erreicht werden, wenn nicht einmal die aktuell ausgeschriebenen Projekte realisiert werden können? Projektentwickler beklagen die schier endlosen Genehmigungsverfahren, die durch Einsprüche und jahrelange Gerichtsverfahren noch weiter in die Länge gezogen werden. „Schwerfällige und überkomplexe“ Planungs- und Genehmigungsverfahren lähmten die Energiewende, erklärte jüngst Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, und rief dazu auf, eine „Kultur des Handelns“ in den Genehmigungsbehörden der Bundesländer zu etablieren, um die Strom- sowie Wärmewende voranzubringen.
Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“, das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist, soll ein erster Schritt in diese Richtung erfolgen. Hintergrund: Bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen an Land ausgewiesen. Nach dem neuen Gesetz müssen bis Ende 2032 die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Der nächste Schritt betrifft eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Um Verfahren zu beschleunigen, sollen sogenannte „Go-to-Gebiete“ für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden. In diesen Gebieten wird es dann vereinfachte Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen geben, etwa keinen Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtliche Prüfung für Vögel.
Bedenken äußert der NABU. Die Naturschutzorganisation, die das Gesetz prinzipiell unterstützt, befürchtet Rechtsunsicherheit: Wenn diese Verfahrenserleichterungen bereits ins deutsche Recht eingeführt würden, bevor die europäische Richtlinienänderung beschlossen wurde, wären erneute Verzögerung in der bereits angelaufenen Planung von Windenergiegebieten zu befürchten, ein „Hemmschuh für Investitionen in Neuanlagen.“
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte, es müsse weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen. Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2023 statt. Vielleicht fassen die Projektentwickler bis dahin neuen Mut, damit die Stromwende Fahrt aufnehmen kann.
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Bis 2030 soll doppelt so viel Strom aus Erneuerbaren Quellen stammen. Das geht nur mit einem massiven Ausbau der Windkraft.
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