Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt. Für 2027 rechnet die Bundesregierung mit einer Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro; bis 2030 könnte sie auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen.
DAS „GKV-BEITRAGSSATZ-STABILISIERUNGSGESETZ“
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, von manchen auch GKV-Spargesetz genannt, das im Juli vom Bundestag beschlossen wurde, sollen die Kassen deshalb 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Ohne stabile Beiträge, hatte die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Kurs verteidigt, sei auch eine hochwertige Versorgung langfristig nicht zu sichern.
Doch wie hochwertig kann die Versorgung sein, wenn an allen Ecken und Enden gespart wird? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG warnen: Wenn Leistungen und Vergütungen begrenzt würden, werde auch das Angebot schrumpfen, erklärten beide Vebrände unisono. Der ambulante Bereich soll 2027 rund 2,7 Milliarden Euro einsparen. Bei den Krankenhäusern summieren sich die erwarteten Erlöskürzungen nach Angaben der DKG von 2027 bis 2030 auf etwa 30 Milliarden Euro.
Für die Kliniken sieht das Gesetz vor, Vergütungsanstiege auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate zu begrenzen.
In den Jahren 2027 bis 2029 soll zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Tarifsteigerungen, die über diese Grenze hinausgehen, würden bei Krankenhausleistungen nur noch teilweise berücksichtigt. Zwar soll zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben erforderlich ist, weiterhin vollständig refinanziert werden. Die DKG hält die Gesamtwirkung dennoch für gefährlich. Sie warnt vor Insolvenzen und einem Abbau von bis zu 140.000 Klinikbeschäftigten, falls die Regelungen unverändert umgesetzt werden. Auch Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen geraten unter Druck. Es wird einen festen, gedeckelten Geldtopf für alle Praxen geben. Wird mehr therapiert, sinkt das Honorar pro Stunde. Die KBV und die Bundespsychotherapeutenkammer befürchten deshalb weniger Behandlungskapazitäten und längere Wartezeiten. Eine Psychotherapeutin erklärt auf der Social-Media-Plattform Instagram, sie müsse ihre Behandlung gesetzlich Versicherter faktisch um 25 Prozent reduzieren. Das sei katastrophal, weil sie bereits jetzt niemanden mehr aufnehmen könne.
Das Gesetz trifft aber nicht nur Leistungserbringer, sondern auch die Versicherten. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert. Zuzahlungsbeträge sollen um 50 Prozent steigen – mindestens auf 7,50 Euro, höchstens auf 15 Euro. Die bestehenden Härtefallregelungen sollen zwar erhalten bleiben, doch für viele Haushalte dürfte eine Behandlung teurer werden.
Auch die beitragsfreie Familienversicherung wird eingeschränkt. Kinder bleiben weiterhin vollständig beitragsfrei mitversichert. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner soll der beitragsfreie Schutz künftig jedoch nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gelten – etwa bei kleinen Kindern, bei der Pflege Angehöriger oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In anderen Fällen ist ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen vorgesehen. Der Sozialverband VdK wertet diese Regelung als Bruch mit dem Solidarprinzip. Der VdK kritisiert zudem die geplante Teilkrankschreibung und das Teilkrankengeld. Vorgesehen sind drei Stufen mit 25, 50 und 75 Prozent Arbeitsfähigkeit. Der Verband sieht die Gefahr, dass Beschäftigte trotz nicht auskurierter Erkrankung unter Druck geraten, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. Die Reform könne damit betriebliche Interessen über die Genesung von Patienten stellen.
DAS „PFLEGE-NEUORDNUNGSGESETZ“
Auch in der Pflegeversicherung klafft eine große Finanzierungslücke. Für das kommende Jahr wird sie auf rund acht Milliarden Euro geschätzt. Mit dem Ende September vom Bundeskabinett beschlossenen „Pflegeneuordnungsgesetz“ soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und zugleich die häusliche Pflege gestärkt werden, so Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Die grundsätzlichen Finanzierungsprobleme löst das neue Gesetz allerdings nicht. Daher soll eine Kommission ab Oktober eine langfristige Reform für die Pflegeversicherung entwickeln.
Finanziert werden soll die Reform unter anderem durch höhere Beiträge.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro im Monat. Kinderlose sollen ab 2027 einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Zuschlag zahlen. Ab 2028 ist zudem ein Zuschlag von 0,52 Prozent für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vorgesehen. Ausnahmen gelten unter anderem für Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie für häuslich pflegende Angehörige. Eine zuvor vielfach kritisierte mögliche Kürzung bei der Altersvorsorge pflegender Angehöriger ist nun nicht mehr vorgesehen.
Aktuell können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro monatlich für anerkannte Alltags- oder Betreuungshilfen wie Haushaltshilfe, Begleitung oder bestimmte körperbezogene Pflegeleistungen über die Pflegekasse abrechnen. Diese finanzielle Erstattung fällt ersatzlos weg. Stattdessen wird ab Pflegegrad 2 ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ von 175 Euro, in manchen Fällen bis zu 300 Euro monatlich, bereitgestellt. Außerdem ist ein Überbrückungsbudget für ambulante Akutdienste und vollstationäre Kurzzeitpflege vorgesehen. Ab 2028 sollen zusätzliche Akut-Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden. Das könnte Familien helfen, wenn die häusliche Versorgung kurzfristig ausfällt oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangslösung benötigt wird. Sozialund Behindertenverbände warnen, dass die Neuordnung Leistungen unübersichtlicher machen und die Verantwortung stärker auf Familien verlagern könnte.
Das Pflegeneuordnungsgesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin gelten die heutigen Beträge und Regeln unverändert weiter.