Die Betreuung von Haustieren, Dienstleistungen rund um das Tier und Hunde-Gassi-Service können bei der Steuererklärung angegeben werden. Denn bestimmte Services zählen zu den so genannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“, für die das Finanzamt einen Steuerbonus von 20 Prozent des Rechnungsbetrages gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass die Versorgung des Tieres im Haushalt stattfindet, also nicht etwa im Tierheim oder in einer externen Pflegefamilie. Zu den Dienstleistungen gehören etwa das Frisieren, wenn es im Haushalt gemacht wird. Das muss aus der Rechnung ersichtlich werden. Außerdem muss zwingend unbar gezahlt werden. Das „Gassi gehen“ ist eine Ausnahme: Ein zum Haushalt gehörender Hund darf für ein bis zwei Stunden von Dienstleistern ausgeführt werden, vorausgesetzt, er wird von der Heimadresse abgeholt und im Anschluss wieder dorthin zurückgebracht. Auch benötigt man, ebenso wie bei Handwerkerleistungen, eine Rechnung, die zwingend per Überweisung bezahlt werden muss.
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