Nachlassregelungen sparen Geld

 Damit Omas Häuschen nicht zur Erbschaftssteuerfalle wird: ein paar Tipps.

Illustrationen: Anna Rupprecht
Illustrationen: Anna Rupprecht
Axel Novak Redaktion

Einige Politikerinnen und Politiker wollen Erbschaften stärker besteuern, um die staatlichen Einnahmen zu erhöhen. Das schürt Ängste: Geht es jetzt ans Eingemachte? Wird Omas Häuschen zur Steuerfalle? Müssen wir uns ruinös verschulden, um die Steuern auf unser Familienerbe zahlen zu können?

Keine Angst: In Deutschland werden schätzungsweise 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt. Doch nur ein Bruchteil davon wird versteuert. Einerseits bleiben die meisten Erbschaften unter den Freibeträgen des Finanzamts – 500.000 Euro für Kinder oder Ehepartner. Andererseits werden milliardenschwere Firmen ohne Erbschaftssteuer weitergegeben – selbst wenn die jungen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Karibik ihre Hände in den Schoß legen. Das stellt das moralische Gewissen der Nation auf eine harte Probe. Dabei gibt es für alle die Möglichkeit, den Nachlass so zu regeln, dass das Geld mit möglichst wenig Steuern weitergegeben wird.

Wer viel besitzt, muss auch viel vererben – und damit oft auch viel versteuern. Deshalb sollte aus vielem weniger werden. Das kann durch Spenden, eine Stiftung mit gutem Zweck oder Schenkungen erfolgen. Der Vorteil bei letzterem ist: Die Schenkungssteuer fällt erst ab Beträgen zwischen 20.000 und 500.000 Euro an – und das auch nur alle zehn Jahre. Wer sein Vermögen reduzieren möchte, um die Steuerlast der Erben zu verringern, nutzt diese Freigrenzen also.

Deshalb ist es ratsam, den Nachlass klar zu regeln. Wer ein Testament verfasst, entscheidet bereits zu Lebzeiten, wer welchen Anteil erhält, und kann so die Verteilung gezielt steuern. Beliebt ist das sogenannte Berliner Testament, mit dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen können. Um Freibeträge auszuschöpfen, können im Testament bereits bei der ersten Erbfolge Nachlässe für die Kinder festgelegt werden. 

Und hier hilft drittens Expertise. Zwar ist fachliche Hilfe teuer, doch sie spart oft Steuern und Ärger. Das ist besonders wichtig bei größeren Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen, etwa bei mehreren Ehen, Kindern verschiedener Partner oder nichtehelichen Patchworkfamilien. Unverheiratete können zwar kein Berliner Testament abschließen, aber einen Erbvertrag beim Notar. 

Auch bei Immobilien kann eine Beratung notwendig sein, wenn bei unvermutetem Wertzuwachs ohne eigenes Zutun Steuern drohen. Wie das besagte Häuschen von Oma, das vor sechzig Jahren günstig in München-Giesing gebaut wurde und nun an eine Alleinerbin geht. Heute wird es mutmaßlich mehr als eine Million Euro wert sein, da es innenstadtnah liegt. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Erbschaftssteuer jedoch entfallen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Erbe oder die Erbin mindestens zehn Jahre lang in der Immobilie wohnt, das Haus nicht größer als 200 Quadratmeter ist und ein Gutachter den Wert des Hauses niedriger kalkulieren kann. Kompliziert wird es auch, wenn sich Teile der Erbmasse im Ausland befinden oder Unternehmensbeteiligungen enthalten sind.

Generell gilt: Ob Häuschen, Firma oder Aktiendepot – wer richtig plant, spart Steuern und Streit. Denn am Ende zählt nicht nur das Erbe, sondern was davon übrig bleibt.

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