E-Mobilität kommt an

 Premium-E-Dienstwagen lohnen sich jetzt noch mehr. Auch Ladepunkte im Betrieb werden attraktiver.

Illustrationen: Daria Domnikova
Illustrationen: Daria Domnikova
Olaf Strohm Redaktion

Seit 1. Juli 2025 erhalten Elektro-Dienstwagen einen kräftigen steuerlichen Rückenwind: Die Bundesregierung hat die Preisgrenze für die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung deutlich angehoben. Statt wie bisher nur für E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro gilt der besonders günstige Steuersatz künftig für Fahrzeuge bis zu 100.000 Euro. Damit rücken erstmals Modelle aus dem Premiumsegment in den Genuss der Vergünstigung – und machen elektrische Dienstwagen für viele Unternehmen und Führungskräfte noch attraktiver.

Die Regelung bedeutet konkret: Wer ein E-Firmenauto auch privat nutzt, muss monatlich nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem Modell für 90.000 Euro sind das lediglich 225 Euro pro Monat – ein Bruchteil dessen, was bei einem vergleichbaren Verbrenner anfällt. Der Staat will damit nicht nur den Absatz von E-Autos fördern, sondern auch den Umstieg in Unternehmensflotten beschleunigen, die bisher oft an der Kostenfrage gescheitert sind.

Premiumhersteller wie Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Tesla reagieren prompt: Ihre neuen Topmodelle kombinieren elektrische Leistung mit Langstreckenkomfort. Der BMW i5, der Mercedes EQE oder der Audi Q8 e-tron bieten Reichweiten von 500 bis 600 Kilometern, moderne Schnellladefunktionen und Innenräume, die Business-Class-Qualität erreichen. Auch Tesla punktet mit seinem Model S und innovativer Ladeinfrastruktur. Neue Herausforderer wie der Polestar 3, der Genesis GV70 Electrified oder der Lotus Eletre setzen ebenfalls auf luxuriöse Performance und Nachhaltigkeit.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist der Einstieg in die Elektromobilität dank staatlicher Förderung ebenfalls interessanter geworden. Wer eigene Ladepunkte installiert, kann Investitionen über das Programm „KfW 441“ oder über regionale Förderbanken bezuschussen lassen. Besonders praktikabel sind Wallbox-Lösungen auf dem Firmengelände, deren Energie aus eigener Photovoltaik stammen kann. So kombiniert der Betrieb steuerliche Vorteile beim Fahrzeug mit dauerhaft niedrigen Betriebskosten. Hinzu kommt: Die Kosten für Ladevorgänge lassen sich steuerlich geltend machen, ebenso wie der Aufbau einer privaten Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter.

Trotzdem bleiben Vorbehalte. Manche Unternehmen befürchten, dass der ohnehin hohe Anschaffungspreis trotz Förderungen betriebswirtschaftlich schwer zu tragen ist. Hinzu kommt die Unsicherheit über den Restwert gebrauchter E-Fahrzeuge und die noch schwache Ladeinfrastruktur außerhalb der Ballungsräume. Auch das Lademanagement im Alltag – etwa bei Dienstreisen oder im ländlichen Raum – gilt vielen Flottenverantwortlichen als organisatorische Hürde. Nicht alle Mitarbeiter möchten außerdem auf gewohnte Reichweiten und Tankzeiten verzichten.

Doch diese Bedenken verlieren an Gewicht. Schnelllade-Netze wachsen, Softwarelösungen ermöglichen Echtzeit-Abrechnung und automatische Routenplanung mit Ladepausen. Wer heute in einen Premium-E-Dienstwagen investiert, erhält nicht nur deutliche Steuererleichterungen, sondern positioniert sein Unternehmen zugleich als zukunftsorientiert und nachhaltig – ein immer wichtigeres Argument im Wettbewerb um Fachkräfte und Reputation.

Die Anhebung der Preisgrenze markiert daher mehr als eine steuerliche Anpassung: Sie ist ein klares Signal, dass Elektromobilität nun auch im oberen Segment des deutschen Dienstwagenmarktes angekommen ist.

Nächster Artikel