Tipps für Anleger

Tipps für Anleger
Illustration: Dorothea Pluta
J.W. Heidtmann Redaktion

Aktien-Anleihen

Eine Börsenweisheit besagt: Wer gut essen will, kauft Aktien. Wer gut schlafen will, erwirbt Anleihen. Wenn der Markt seitwärts tendiert, können Anleihen auf Aktien eine attraktive Alternative zum Aktienkauf sein. Während der Basiswert sich nicht verändert, bieten Aktien-Anleihen eine hohe Rendite. Zudem ist die Anlagedauer begrenzt, Anleger erhalten am Ende der Laufzeit entweder die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals oder eine festgelegte Anzahl an Aktien.

Dividenden

Nach Berechnungen der Unternehmsberater von EY schütten DAX Unternehmen 2017 voraussichtlich 31,7 Milliarden Euro aus und damit neun Prozent mehr als im Vorjahr. Viele Anlageprofis raten ihren Kunden zu dividendenstarken Aktien, weil sie den Investor mit regelmäßigen Ausschüttungen beglücken. Zu beachten ist: Wer besonders viel ausschüttet, drückt den Kurs, denn die Aktie wird nach der Ausschüttung „Ex Dividende“ bewertet: Liegt der Aktienkurs etwa bei 40 Euro, die Dividende pro Aktie beträgt 1,50 Euro, sinkt der Kurs nach der Ausschüttung auf 38,50 Euro. Dividenden unterliegen der Kapitalbesteuerung.

Freistellung

Kapitalanleger, die über Konten bei unterschiedlichen Banken verfügen, sollten ihren Freistellungsauftrag überprüfen. Oftmals verbleibt der Gesamtbetrag aus Unachtsamkeit bei der kontoführenden Bank. Da aber dort auf Giro- oder Tagesgeldkonten kaum Zinsen anfallen, verfällt der Großteil der Freistellung von 801 Euro bei Singles und 1.602 bei Verheirateten ungenutzt. Anleger sollten den Löwenanteil der Freistellung dorthin transferieren, wo Kapitalerträge anfallen. Sonst führt die Bank über jeden Euro 25 Prozent Kapitalertragssteuer ab, die man sich mühsam über die Steuererklärung zurückholen muss (siehe „Kapitalertragssteuer“).

Kapitalertragssteuer

Seit 2009 führt die Bank automatisch 25 Prozent Steuern auf Kapitalerträge ab. Wer einen höheren Einkommensteuersatz hat, steht damit günstig da. Aber Achtung: Rentner, Kinder oder Studenten mit Kapitalerträgen und geringem Einkommen sollten prüfen, ob sie zu viel Abgeltungsteuer gezahlt haben. Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung mit Anlage KAP lohnt sich also für alle Sparer, deren persönlicher Einkommensteuersatz deutlich unter 25 Prozent liegt. Bei Zeile 4 muss man das Häkchen bei „Günstigerprüfung“ setzen, das Amt prüft dann, ob Steuern auf Kapitaleinkünfte rückerstattet werden.

OTC-Handel

Viele Online-Broker bieten Privatanlegern die Möglichkeit, Wertpapiere außerbörslich zu handeln. Beim OTC-Handel (Over The Counter) finden finanzielle Transaktionen zwischen Marktteilnehmern direkt statt. Das hat den Vorteil, dass der Handel auch außerhalb der offiziellen Börsenzeiten möglich ist. Außerdem spart man die Börsengebühr. Ein Nachteil ist die oft mangelhafte Transparenz über das Kursgeschehen. Die Liquidität ist ebenfalls meist geringer, was aber eher für institutionelle Anleger ein Problem darstellt.


Ordertypen

Um unliebsame Überraschungen beim Aktienkauf zu vermeiden, sollte bei Orders grundsätzlich ein Limit angegeben werden. Kauft man „Billigst“, wird der Kauf zum nächsten handelbaren Kurs (Briefkurs) ausgeführt. Ist die Liquidität gering, kann der Kurs sehr hoch sein. Beim Limit wird ein Kurs festgelegt, der für einen vorher bestimmen Zeitraum gilt. Bei einer limitierten Kauforder muss der Wertpapierkurs gleich oder kleiner als das Limit sein. Limitierte Verkaufsorder werden erst ausgeführt, wenn der Wertpapierkurs das Limit erreicht hat. „Bestens“ ist eine unlimitierte Verkaufsorder, die zum nächsten handelbaren Kurs (Geldkurs) verkauft wird. Ein sinnvolles Instrument zur Minimierung von Verlusten ist die Stop-Loss-Order. Hierbei wird beim Unterschreiten eines vom Anleger festgesetzten Aktienkurses (Limit) das Wertpapier bestens zum nächsten handelbaren Kurs verkauft.

Ordergebühren

Die Kosten für Aktienkäufe sinken beständig. Vor allem die Online-Broker können günstige Gebühren anbieten, weil sie auf Filialen und Personal verzichten. Im Gegenzug muss man bei der Beratung Abstriche machen. Beim Kauf von Fonds fällt der so genannte Ausgabeaufschlag an. Viele Online-Broker bieten ausgewählte Fonds mit 100 Prozent Discount auf den Ausgabeaufschlag an. Ob es sich dabei um die besten Fonds handelt, darf bezweifelt werden. Eine Orientierung bietet das Bewertungssystem der Finanzanalysten von Morningstar.

Verluste

Verkauft man Aktien mit Verlust, können die Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen steuerlich gegengerechnet werden. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Verluste auch realisiert, die Aktien also tatsächlich verkauft wurden. Mit Einkünften aus Dividenden geht das aber nicht. Dividenden werden mit der Kapitalertragssteuer von 25 Prozent belegt. Weitere Ausnahme sind Aktien, die vor Einführung der Abgeltungsteuer, also vor 2009, gekauft wurden. Sie sind von der Steuer ausgenommen – sowohl bei Gewinnen als auch bei Verlusten.

Erster Artikel
Wirtschaft
März 2024
Illustration: Sophie Mildner
Redaktion

Ein weites Feld

Immer weniger Betriebe, immer größere Höfe, tendenziell grün: Die Landwirtschaft in Deutschland befindet sich seit langem im Wandel.