Herr Schuhmacher, Hauptstadtstrom verspricht, Solaranlagen für Mietshäuser und Gewerbe einfacher zu machen als bisher. Wo genau setzen Sie an?
Viele Anbieter beschränken sich auf Planung und Bau der Anlagen – wir begleiten den gesamten Lebenszyklus. Bei Gewerbe- oder Wohnobjekten mit mehreren Parteien reicht es nicht, Module aufs Dach zu setzen. Wir entwickeln Messkonzepte, kümmern uns um Stromlieferverträge, Abrechnung und Software. Dazu kommt die juristische Komplexität: EEG, EnWG, Stromsteuer. Mit eigener Technik und Rechtskompetenz liefern wir alles aus einer Hand. Das vermeidet Schnittstellenprobleme und ermöglicht Modelle, die exakt zum Gebäude und seinen Nutzern passen.
Welche rechtlichen Hürden begegnen Ihnen am häufigsten – und wie lösen Sie sie?
Wir unterscheiden zwischen der Frage, was der Betreiber darf, und der Frage, was das Gebäude erlaubt. Gemeinsam mit dem Eigentümer klären wir, wie eine Investition zu der steuerlichen Ausgangssituation passt. Gerne beziehen wir dazu den Steuerberater ein. Auf Objektebene prüfen wir, wie der Strom am besten zu den Nutzern gelangt – das ist anspruchsvoller geworden. Wir bewerten Auslegung, Netzanschluss, Integration von Speichern und ergänzenden Bezug von Netzstrom über dynamische Stromtarife - damit das Modell rentabel und sicher funktioniert.
Wie werden die Anlagen finanziert?
Entweder der Eigentümer finanziert die Anlage selbst oder er vermietet die Dachfläche und öffnet sich damit für einen externen Investor. Damit entsteht eine Win-Win-Win-Situation: Der Investor finanziert die Anlage, erzielt stabile Renditen und nutzt steuerliche Vorteile wie Investitionsabzugsbeträge. Eigentümer erfüllen ihre Pflichten und erhalten eine Dachmiete, Mieter bekommen günstigeren Strom – so stärkt privates Kapital die dezentrale Energiewende.
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