Sprit und Steuern sparen

Hohe Spritpreise und allerlei Anreize fördern den Absatz von Elektrofahrzeugen in Deutschland. Auch immer mehr Flotten werden „grüner“. Wann ist ein kompletter Umstieg wirtschaftlich?
Illustration: Jasmin Mietaschk
Illustration: Jasmin Mietaschk
Julia Thiem Redaktion


Spätestens seit die Anzeigetafeln der Tankstellen Diesel- und Benzinpreise jenseits der Zwei-Euro-Marke ausweisen, hat die Diskussion um Hybrid- und Elektrofahrzeuge noch einmal an Fahrt gewonnen. Auch für Unternehmen lohnt es sich mittlerweile, den eigenen Fuhrpark zu hinterfragen und gegebenenfalls umzustellen – auch, weil die Bundesregierung die Steuern für Hybrid- und Elektrofahrzeuge gesenkt hat und mit einer Vielzahl an Förderprogrammen den Absatz ankurbeln will.

Hinzu kommt der CO2-Fußabdruck, für den sich immer mehr Unternehmen eigene Vorgaben auferlegen und der deshalb in die Überlegung einer Flottenumstellung mit hineinfließt. Und dann sind da natürlich auch noch die gefahrenen Kilometer. Laut einer Datenanalyse des Spezialisten für Fahrzeugverwaltung Vimcar, werden 37 Prozent aller Fuhrparkfahrzeuge ohnehin nicht mehr als 195 Kilometer pro Tag bewegt, liegen also im Rahmen dessen, was ein durchschnittliches Elektroauto an Reichweite bietet.

Grundsätzlich bekommen auch gewerbliche Nutzer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen in diesem Jahr bis zu 9.000 Euro Förderung – ausgezahlt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.760 Euro bezuschusst. Wie das Förderdesign ab kommendem Jahr aussehen wird, ist hingegen noch offen. Bis dahin können sich Unternehmen jedoch noch einen Kredit inklusive Klimazuschuss von der KfW sichern. Die Kredite im Rahmen der „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ sind mit effektiven Jahreszinsen ab 0,92 Prozent zinsgünstig und einen nicht rückzahlbaren Klimazuschuss von aktuell drei Prozent des Kreditbetrags gibt es obendrauf. Gefördert werden sechs Module, wozu auch nachhaltige Mobilität zählt.  

Und dann gibt es noch die EU-Richtlinie „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“, die seit Mitte letzten Jahres Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben fördert. Bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben – im Vergleich zu einem Dieselfahrzeug – werden genauso bezuschusst, wie die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Gerade bei Nutzfahrzeugen spielt natürlich die (noch) vergleichsweise geringe Reichweite bei der Flottenumstellung eine wichtige Rolle. Dennoch gibt es erste Pilotprojekte wie beispielsweise von DHL Express, die im 9. Arrondissement der französischen Hauptstadt mit dem MAN Transporter eTGE ihre Pakete ab sofort emissionsfrei zustellen. Und der Sicherheitsdienstleister Prosegur ist mittlerweile sogar mit dem ersten gepanzerten Elektro-Geldtransporter in Potsdam unterwegs.

Fuhrparkmanager, die jetzt ihre Hausaufgaben gemacht, Umstellungskosten, Fördergelder und Einsparpotenzial aufgestellt und den Teil der Flotte identifiziert haben, bei dem eine Elektrifizierung auch (betriebs-)wirtschaftlich sinnvoll ist, brauchen eigentlich nur noch eins: Geduld. Laut Angaben des Neuwagen-Vergleichsportals Carwow haben alle Hersteller derzeit lange Wartezeiten – beim Tesla Model 3 aktuell sechs bis acht Monate, bei VW ID.4 zehn bis zwölf Monate, beim BMW i4 zehn Monate und bei Smart sogar 15 Monate.  

 

Illustration: Jasmin Mietaschk
Illustration: Jasmin Mietaschk

Ähnlich verhält es sich mit der Ladeinfrastruktur. Auch hier stellt der Bund Förderprogramme zur Verfügung – bis 2025 noch einmal 500 Millionen Euro. Doch Zahlen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum Vorgänger-Programm zeigen: Lediglich zwölf Prozent der bewilligten Gelder wurden tatsächlich abgerufen – was daran liegt, dass die Fördergelder erst fließen, wenn die Ladesäulen auch in Betrieb genommen werden. Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft, BDEW, fordert in einem Positionspapier deshalb eine deutliche Reduzierung der Bürokratie. Bislang mussten Unternehmen beispielsweise für jede einzelne Säule einen neuen Antrag ausfüllen. Stammdaten konnten nicht gespeichert werden. Ein zu hoher personeller und zeitlicher Einsatz, der mit einem vollständig digitalisierten Antragsprozess deutlich vereinfacht werden könnte.

Vor diesem Hintergrund sind die aktuell langen Lieferzeiten der Hersteller vielleicht sogar positiv zu werten. Bis komplett auf Elektromobilität umgestellte Fahrzeugflotten wirtschaftlich betrieben werden können, wird wohl noch etwas Zeit ins Land streichen – trotz der vielschichtigen Förderbemühungen auf offizieller Ebene.

 

So werden Elektro- und Hybrid-Dienstwagen besteuert

E-AUTOS UNTER 60.000 EURO BRUTTOLISTENPREIS
Hier hat der Staat die größten Anreize geschaffen. Denn private Strecken müssen Arbeitnehmer nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuern. Das kann auf einen Steuervorteil von bis zu 300 Euro monatlich im Vergleich zu einem Dieselfahrzeug hinauslaufen.


E-AUTOS ÜBER 60.000 EURO BRUTTOLISTENPREIS
Insgesamt wird bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen seit 2019 bei der Besteuerung nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Diese Vergünstigung gilt nach wie vor für Fahrzeuge, deren Bruttolistenpreis über 60.000 Euro liegt.


PLUG-IN-HYBRID
Bei Fahrzeugen mit hybridem Antrieb gilt die 1-Prozent-Regel mit halbierter Bemessungsgrundlage. Das heißt: Ein Prozent des halben Bruttolistenpreises wird dem monatlichen Gehalt hinzugerechnet, der sogenannte geldwerte Vorteil. Dafür müssen die Fahrzeuge allerdings mindestens 40 Kilometer weit rein elektrisch fahren können oder dürfen höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren.


STEUERVORTEILE AUCH BEI FAHRTENBUCH
Die Frage nach einem Fahrtenbuch oder der pauschalen 1-Prozent-Versteuerung muss natürlich auch bei Elektrooder Hybridfahrzeugen gestellt werden. Ein Fahrtenbuch ist immer dann sinnvoll, wenn der E-Dienstwagen kaum privat genutzt wird. Dann nämlich lohnt sich der Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten. Ein Wechsel zwischen Fahrtenbuch und pauschaler Versteuerung ist immer zum Jahresende oder bei Fahrzeugwechsel auch unterjährig möglich.


VORTEILE FÜR ARBEITGEBER
Für Arbeitgeber kann ein E-Dienstwagen mit privater Nutzung eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung sein. Neben der staatlichen Förderung und den günstigen Kreditkonditionen reduzieren sich Bruttogehalt und Lohnnebenkosten.

 

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