Grundrecht auf Zukunft
Im Dezember 2019 trat das sogenannte Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft. Auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens schreibt es vor, Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu verringern. Das klingt ambitioniert, reicht aber dennoch nicht aus, um die Gefahren des Klimawandels mit der notwendigen Konsequenz abzuwenden. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil Ende April 2021 klar. Der springende Punkt: Im Gesetz wären lediglich Maßnahmen bis 2030 vorgesehen, die Risiken der Erderwärmung würden auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben. Und genau das sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, wonach der Staat laut Artikel 20a die Verantwortung hat, die natürlichen Lebensgrundlagen auch künftiger Generationen zu schützen. Geklagt hatten vor allem junge Menschen, die dabei von mehreren Umweltverbänden unterstützt wurden. Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber nun, bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 besser zu regeln.