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Grundrecht auf Zukunft
Juli 2021 stern Nachhaltig Leben

Grundrecht auf Zukunft

Im Dezember 2019 trat das sogenannte Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft. Auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens schreibt es vor, Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu verringern. Das klingt ambitioniert, reicht aber dennoch nicht aus, um die Gefahren des Klimawandels mit der notwendigen Konsequenz abzuwenden. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil Ende April 2021 klar. Der springende Punkt: Im Gesetz wären lediglich Maßnahmen bis 2030 vorgesehen, die Risiken der Erderwärmung würden auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben. Und genau das sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, wonach der Staat laut Artikel 20a die Verantwortung hat, die natürlichen Lebensgrundlagen auch künftiger Generationen zu schützen. Geklagt hatten vor allem junge Menschen, die dabei von mehreren Umweltverbänden unterstützt wurden. Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber nun, bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 besser zu regeln.

Juli 2021 stern Nachhaltig Leben

Ende des Öls

Es könnte sich als historisches Urteil erweisen: Nach einer Klage mehrerer Umweltverbände verpflichteten niederländische Richter den Ölkonzern Shell, seine Klimaziele nachzubessern. Das ist das erste Mal überhaupt, dass ein Konzern sich laut Gesetz in dieser Weise verpflichten muss. Das Bezirksgericht in Den Haag ordnete konkrete Emissionsreduzierungen bis 2030 an. Shell trage, so heißt es im Urteil, zu den schlimmen Folgen des Klimawandels bei und sei verantwortlich für eine enorme Menge an Treibhausgasen. Shell und seine Zulieferer müssten, Stand 2019, ihre eigenen CO2-Emissionen in den kommenden achteinhalb Jahren um 45 Prozent reduzieren. Der Ölkonzern selbst hatte die Forderungen nach mehr Klimaschutz stets zurückgewiesen und erst im Februar seine eigenen Reduktionsziele angepasst. Die Klimaexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht das Urteil als Zäsur. Für globale Energiekonzerne sei es ein klares Zeichen: raus aus den fossilen Energien und rein in die Erneuerbaren, so Kemfert gegenüber t-online.

Juli 2021 stern Nachhaltig Leben

Produktion ohne Ausbeutung

Bauen wir unseren Wohlstand auf der Ausbeutung von Menschen auf? Bislang ist die Wahrscheinlichkeit zumindest hoch, vergegenwärtigt man sich die komplexen Lieferketten einer globalisierten Wirtschaft. Schließlich verteilt sich die Produktion vieler Produkte auf etliche Länder und nicht immer werden grundlegende Sicherheits-, Arbeitsschutz- oder Menschenrechtsstandards eingehalten. Abhilfe soll nun das kürzlich verabschiedete Lieferkettengesetz schaffen, das soziale und ökologische Mindeststandards definiert, an die sich Unternehmen und ihre Zulieferer in Zukunft halten müssen. Es sei unerträglich, so Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, „dass wir, die reichen Industriestaaten, solche Zustände dulden und erlauben in unseren globalen Lieferketten.“ Bei Nichteinhaltung der Standards drohen in Zukunft Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie tritt das Gesetz erst 2023 in Kraft und zunächst auch nur für die großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten.