»Das E-Rezept betrifft alle Bürger.«
Der Patient steht im Mittelpunkt der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Seine Versorgung zu optimieren und zugleich seine Daten zu schützen sind dabei die Maßgabe. Darauf liegt auch der Fokus des Patientendaten-Schutzgesetzes. Mit diesem erhalten wir von der gematik eine Vielzahl an (neuen) Aufgaben, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens weiter voranzubringen – orientiert am tatsächlichen Versorgungsbedarf. Dafür stehen wir im intensiven Dialog mit allen Beteiligten. Zu keiner Zeit hat die gematik so viele direkte Gespräche mit Ärzten, Apothekern, Pflegenden und anderen geführt wie jetzt.
Das E-Rezept betrifft alle Bürger. Wir entwickeln die App dafür. Über diese sollen Versicherte ab 2022 ihr E-Rezept direkt auf das Smartphone laden und es dann in der Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Die technischen Konzepte dafür werden wir zum 30. Juni 2020 veröffentlichen. Bei der elektronischen Patientenakte haben wir klar als Ziel den 1. Januar 2021 vor Augen. Die Krankenkassen sollen ihren Versicherten dann die Anwendung anbieten können. Darüber hinaus arbeiten wir schon an den im Gesetz genannten Ausbaustufen, um auch diese schnellstmöglich verfügbar zu machen.
Schließlich regelt das Patientendaten-Schutzgesetz auch Fragen des Datenschutzes: So sind Ärzte für Sicherheit ihrer IT-Praxissysteme verantwortlich. Dazu gehört unter anderem der sichere Anschluss der Technik – auch der Komponenten der Telematikinfrastruktur –, das regelmäßige Einspielen von Updates und der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Internet. Die gematik selbst ist für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur zuständig. Zudem werden wir künftig unter anderem die Identifikations- und Authentifizierungsverfahren der Telematikinfrastruktur koordinieren und überwachen.