Verboten
Am 3. Juli 2020 war es so weit. Nach jahrelangen Diskussionen wurde das Verbot für Tabakwerbung verschärft. Deutschland war zuletzt das einzige Land in der Europäischen Union, das überhaupt noch Tabakaußenwerbung erlaubt. Danach ist ab dem kommenden Jahr Kinowerbung fürs Rauchen verboten, wenn der jeweilige Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist. Auch das Verteilen von Gratis-Proben ist dann außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt. Ab 2022 gilt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen – wenn auch zunächst nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer greift das Außenwerbeverbot ab dem Jahr 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten. Die Tabakindustrie kritisierte das Gesetz erwartungsgemäß und verwies auf das unterschiedliche Gesundheitsrisiko bei konventionellen Zigaretten einerseits und weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten andererseits. Schätzungsweise 100 Millionen Euro im Jahr hat die Tabakindustrie für Kino- und Außenwerbung zuletzt ausgegeben.