Der Umstieg lohnt!

Das Gebäudeenergiegesetz gibt dem Energiesparen neue Impulse.

Illustration: Anna Fedoseeva
Illustration: Anna Fedoseeva
Verena Mörath Redaktion

"Warum war das Einfamilienhaus so begeistert von dem neuen Heizungsgesetz? Weil es endlich eine Ausrede hatte, seinem alten Heizungssystem den Laufpass zu geben und sich mit einem heißen neuen Energiesparer zu verbinden!“ Manchmal tut es gut, über komplexe Sachverhalte einen Witz zu lesen. Aber Spaß beiseite: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, regelt, dass neu eingebaute Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das betrifft jedoch nur neue Heizsysteme, Bestandheizungen dürfen weiter benutzt und auch repariert werden. Festgeschrieben ist jedoch, dass ab dem Jahreswechsel 2044 zu 2045 keine Heizung mehr mit fossilen Energieträgern betrieben werden darf. Egal, wie alt die entsprechende Heizung ist.

„Das GEG ist der Einstieg in den Ausstieg, es ist dringend notwendig, um die nationalen Klimaziele bis 2030 sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen“, betont Sibylle Braungardt, Senior Researcher im Bereich Energie & Kilmaschutz am Freiburger Standort des Öko-Instituts. Sie hat sich intensiv mit dem GEG beschäftigt, auch mit den Folgen für Mietende, Vermietende oder für Hausbesitzende. Der Gebäudesektor, so die Expertin, habe schon dreimal in Folge die Klimaziele verfehlt und der Anteil fossiler Energien für das Heizen betrage immer noch 80 Prozent. „Es ist wichtig, jetzt zu handeln, auch wenn durch die Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung bis 2026 bzw. 2028 für viele Menschen noch eine Wahlfreiheit besteht, ein fossiles Heizungssystem einzubauen.“ Es sei jedoch sinnvoll, sich frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen und in ein System zu investieren, das die 65-Prozent-Regelung einhält. Aktuell können auch staatliche Förderungen genutzt werden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nimmt schon Förderanträge entgegen: Hausbesitzer:innen bekommen eine Grundförderung von 30 Prozent. Wer dann vor 2028 auf eine klimafreundliche Lösung umsteigt, wenn die alte Heizung das Mindestalter überschritten hat, erhält zusätzlich einen Bonus von 20 Prozent. Für Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro im Jahr gibt es einen Bonus von 30 Prozent. Davon könnten insgesamt rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzenden profitieren, denn sie liegen unterhalb dieser Einkommensgrenze. Werden diese Boni addiert, liegt die Förderung dann bei maximal 70 Prozent der Investitionskosten. „Eine Umstellung muss heute nicht unbedingt teurer werden als eine neue Gasheizung, dazu spart man Heizkosten“, rechnet Sibylle Braungardt vor. Wichtig ist nach Meinung vieler Expert:innen, dass die Wärmewende sozialverträglich gestaltet wird, Haushalte mit geringem Einkommen entlastet und die Modernisierungen und Förderungen fair zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen verteilt werden. Wie hoch die Kosten einer Sanierung ausfallen, ist abhängig von der Immobilie, dem Umfang der Maßnahmen sowie den Rahmenbedingungen. Für das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis ist vor Beginn der Arbeiten die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sinnvoll. Sicher ist: Jeder Einstieg in erneuerbare Energie trägt entscheidend zum globalen Kampf gegen den Klimawandel bei. Das ist kein Witz! 

 

WEITERE INFORMATIONEN

Öko-Institut e.V.: www.oeko.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: www.energiewechsel.de 
KfW: https://sanierungsrechner.kfw.de 
enPower Podcast: www.enpower-podcast.de/podcast/heizungsgesetz

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