Mitarbeiter entsenden – optimale Vorbereitung

Beitrag von Siemens-Betriebskrankenkasse SBK
Michael Zaubzer
Michael Zaubzer; Auslandsexperte bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse SBK Beitrag

Immer mehr Unternehmen entsenden Mitarbeiter zum Arbeiten ins Ausland. Damit sie sozial und der Arbeitgeber in Sachen Kosten abgesichert sind, sollten beide Seiten im Vorfeld wichtige Fragen klären.

Entsendung oder nicht Entsendung?
Eine Entsendung liegt nur dann vor, wenn ein Arbeitnehmer für eine befristete Zeit ins Ausland geht – z. B. in EU-/EWR-Staaten oder die Schweiz für bis zu 24 Monate – und weiterhin einen deutschen Arbeitsvertrag hat. Dann bleibt der Arbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Man spricht von der „Ausstrahlung“ des deutschen Sozialversicherungsrechts.

Entscheidung von Fall zu Fall
Bei Entsendungen in die EU-/EWR-Staaten und die Schweiz ist grundsätzlich eine Weiterversicherung möglich, die Ausstrahlung wird durch die zuständige Krankenkasse überprüft und bestätigt. Geht es in andere Staaten, muss vorab geklärt werden, ob bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit dem entsprechenden Land bestehen. Bei diesen bilateralen Abkommen sind oft nicht alle Sozialversicherungszweige Gegenstand des Abkommens, so dass es dann zu Besonderheiten kommen kann. Bei Entsendung in ein Land, das mit der Bundesrepublik keine bilateralen Regelungen zur Sozialversicherung abgeschlossen hat, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz genau beraten lassen, um z. B. doppelte Beitragszahlungen zu verhindern. Hier entscheidet man von Fall zu Fall über die beste und am wenigsten belastende Vorgehensweise für beide Seiten.

Gruppenversicherung zur Risikominimierung
Leistungen, die während einer Entsendung in Anspruch genommen werden, z.B. eine Zahnbehandlung, muss der Arbeitgeber in voller Höhe übernehmen. Der deutsche Vertragssatz wird dann von der zuständigen Krankenkasse zurückerstattet, deckt aber häufig nicht die entstandenen Kosten. Viele Firmen sichern sich gegen dieses Risiko mit einer privaten Gruppenversicherung ab. So sind alle Leistungen gedeckt, die für den Arbeitgeber anfallen. Lassen Sie sich beraten unter:

www.sbk.org/entsendung

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