KRITIS-Dachgesetz
Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) um und schafft bundeseinheitliche Mindestanforderungen für den physischen Schutz essenzieller Dienste. Vorgesehen sind die Identifizierung kritischer Anlagen, regelmäßige Analysen, abgestufte Maßnahmen, Kontrollen und ein Störungsmonitoring. Das Vorhaben ergänzt Cybersicherheitsregeln und richtet den Fokus auf bauliche, organisatorische und personelle Schutzvorkehrungen. Betreiber sollten Anlagen klassifizieren, Verantwortlichkeiten festlegen, Notfall- & Wiederanlaufpläne aktualisieren und Risiken in der Lieferkette dokumentieren. Der Entwurf geht in die parlamentarische Beratung; Länder und Verbände werden angehört. Übergangsfristen und Schwellenwerte werden praxistauglich festgelegt, damit Betreiber Schutzmaßnahmen geordnet planen, Budgets absichern und Vorgaben der Aufsicht verlässlich erfüllen können.