»Gemeinschaftliche Gebäudeenergieversorgung: Bahn frei – oder nicht?«
Wenn man aus der Vogelperspektive auf Deutschland blickt, fällt es schnell auf: Während einem die Energiewende auf dem Land direkt ins Auge springt, weil es immer mehr Einfamilienhäuser mit PV-Modulen auf dem Dach gibt, sind sie in der Stadt kaum zu sehen. Das mag auf den ersten Blick verwundern, schließlich ist der Strombedarf in der Stadt um ein Vielfaches höher als auf dem Land. Außerdem scheint es ungerecht, dass diejenigen, die bereits in einem Eigenheim wohnen, ihren Strombedarf optimieren können und die anderen, häufig innerstädtische Mieter, nicht. Was den unbedarften Betrachter verwundert, ist schnell erklärt: Bürokratische Hürden in Mietverhältnissen verhindern bislang einen innerstädtischen PV-Zubau. Das soll sich jetzt mit der gemeinschaftlichen Gebäudeenergieversorgung ändern!
Bietet man als Vermieter künftig seinen Mietern im Mehrfamilienhaus dacheigenen PV-Strom an, dann wird man nämlich kein Stromversorger mehr und ist folglich auch nicht für die Vollversorgung zuständig. Der Vermieter schließt dafür mit den Mietern einen Gebäudestromliefervertrag ab, der regelt, wer wann wie viel Strom zu welchem Preis bezieht. Bei Bedarf kann dafür auch ein Servicedienstleister in Anspruch genommen werden. Für die Mieter entfallen die Netzentgelte, und der Strom wird günstiger. Für die übrige Zeit schließen die Mieter noch einen zweiten Stromvertrag mit einem Reststromlieferanten ab.
Einziger Haken dabei: Für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Gebäudeenergieversorgung braucht es – anders als beim Mieterstrom – einen Smart Meter, und diesen müssen die Messstellenbetreiber erst ab 2025 schrittweise bis 2032 verbauen. Es kann also noch dauern, bis man beim Vogelflug über Deutschland Städte ebenso viel Dach-PV sieht wie in ländlichen Gegenden.
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