ESG-Berichtspflicht
2022 erließ die EU-Kommission die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die weitreichende Berichtspflichten rund um die Nachhaltigkeit umfasst. Waren hiervon bislang nur börsenorientierte Großunternehmen betroffen, müssen ab 2026 auch viele große Mittelständler Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Darüber hinaus werden auch zahlreiche kleinere Unternehmen, die selbst gar nicht berichtspflichtig sind, indirekt von der Regulierung betroffen sein, da sie sich steigenden Informationsbedarfen ihrer berichtspflichtigen Geschäftspartner – seien es Kunden, Zulieferer oder Finanzpartner – gegenübergestellt sehen. Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung IfM im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hat nun gezeigt, dass Unternehmen oft hierfür erst Strukturen zur Informationserhebung schaffen müssen. Diese Strukturen eröffnen neue Chancen. Sie können zur Identifikation von Einspar- oder Innovationspotenzialen sowie zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells.