EU-Lieferkettengesetz
Der Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz, der am 1. Juni vom EU-Parlament mit Mandat für weitergehende Verhandlungen verabschiedet wurde, sorgt für Unruhe in der mittelständisch geprägten Textilbranche. Demnach könnten künftig Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden. „Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind auch für die Wirtschaft wichtige Anliegen, die uns mit der Politik verbinden“, so DIHK-Präsident Peter Adrian. „Allerdings gehen die vorgeschlagenen Regelungen weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus und führen damit in einer wirtschaftlich angespannten Lage noch einmal zu erheblichem zusätzlichen Aufwand.“ Es seien mehr Unternehmen betroffen und mehr Risiken entlang der Lieferkette zu beachten. Außerdem sehe die EU-Regelung eine Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette sowie zivilrechtliche Haftung vor.