E-Dienstwagen
Die Begünstigung für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung soll in zwei Stufen bis 2030 verlängert werden. Dabei sollen von 2022 bis 2024 nur E-Autos und Hybride begünstigt werden, die mit ihrem Elektroantrieb mindestens 60 Kilometer weit kommen oder maximal 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen. Von 2025 bis 2030 steigt die erforderliche Mindestreichweite auf 80 Kilometer. Alle Arbeitnehmer, die ihren Elektro-Dienstwagen auch privat nutzen, müssen bis 2030 monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises, sondern höchstens 0,5 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Elektroautos, deren Bruttolistenpreis nicht über 40.000 Euro liegt, beläuft sich die Steuer auf nur 0,25 Prozent. Außerdem wurde die Steuerbefreiung für kostenfreies Aufladen von E-Autos und Plug-in-Hybriden im Betrieb des Arbeitgebers bis 2030 verlängert. Auch eine Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge und E-Lastenfahrräder wurde beschlossen. Sie beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten.