Autonome Fahrzeuge
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf für den Betrieb von autonomen Fahrzeugen auf deutschen Straßen angenommen. Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz regelt Verantwortlichkeiten zwichen Mensch und Maschine. Das Gesetz lässt zu, dass der Fahrer dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann. Die letzte Verantwortung bleibt aber bei ihm. So müssen automatisierte Systeme „jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar“ sein. Der Fahrer wird also während der Fahrt nicht durch das System ersetzt. Das wäre erst dann der Fall, wenn es keinen Fahrer, sondern nur Passagiere gibt. Um Verantwortlichkeiten zwischen Mensch und Maschine im Fall eines Unfalls zu klären, zeichnet eine „Blackbox“ im Fahrzeug Daten der Fahrt auf. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren, die „für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen selbstständig die Kontrolle über das Fahrgeschehen übernehmen“, so die Bundesregierung.