E-Dienstwagen & Jobtickets
Ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, muss bislang monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll künftig ein halbierten Satz von 0,5 Prozent gelten. Die Neuregelung soll Elektro- und Hybridfahrzeuge betreffen, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Damit kann sich auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren. E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter.“ Bei E-Autos als Dienstwagen gilt die bisherige Regelung wegen bislang höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv. Außerdem sollen Jobtickets von Arbeitgebern und die Überlassung von Dienst-Fahrrädern für Beschäftigte künftig steuerfrei sein. Dadurch sollen Pendler animiert werden, auf ihr Fahrzeug zu verzichten.