Meldungen

Juni 2016 WirtschaftsWoche Zukunft Energie

Bezahlbarer Klimaschutz

Energieeffizienz bei Wohn- und Wirtschaftsimmobilien ist wichtig, doch darf sie nicht zulasten der Bezahlbarkeit gehen. Zu diesem Schluss kommt eine forsa-Umfrage, die der Zentrale Immobilien Ausschuss in Auftrag gegeben hat. Danach geben zwar 79 Prozent der Umfrageteilnehmer an, bei der Wohnungssuche auf eine hohe Energieeffizienz der Immobilie zu achten, noch mehr (98 Prozent) schauen jedoch auf die Bezahlbarkeit. 82 Prozent erklären, dass beim Klimaschutz auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Wirtschaftlichkeit und Kostenaufwand geschaut werden muss. „In der Immobilienwirtschaft müssen aus diesem Grund Lösungen gefunden werden, um die Ökobilanz von Bestands- und
Neubauimmobilien zu verbessern, ohne die Herstellungskosten unverhältnismäßig zu erhöhen“, so Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Die Klimaschutz-Vorhaben der Bundesregierung, insbesondere die Novellierung des Energieeinsparrechts, enthielten „gefährliche Kostenfallen“. 

Juni 2016 WirtschaftsWoche Zukunft Energie

EEG-Reform beschlossen

Anfang Juni hat das Bundeskabinett die Novelle des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien, kurz EEG, beschlossen. Das EEG soll mit einem neu eingeführten Ausschreibungsmodell den Wettbewerb zwischen den Anlagenbetreibern fördern. Jede Technologie – Windenergie an Land, Windenergie auf See, solare Strahlungsenergie sowie Biomasse – wird individuell behandelt. Der Ausbau der Windenergie an Land soll bis 2019 auf maximal 2,8 Gigawatt brutto pro Jahr beschränkt werden. Bei Wind auf See liegt das Ausbauziel bei 6,5 Gigawatt bis 2020, 15 Gigawatt für 2030. Bei der Photovoltaik werden 600 Megawatt pro Jahr ausgeschrieben. Das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen beträgt bis 2019 jährlich 150, danach jährlich 200 Megawatt. Die Ausschreibungen sollen über 80 Prozent des erneuerbaren Stroms erfassen. Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht sind Anlagen von maximal 750 Kilowatt. Im nächsten Schritt muss der Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat passieren.

Juni 2016 WirtschaftsWoche Zukunft Energie

Förderung für Elektroautos

Autokäufer erhalten rückwirkend zum 18. Mai beim Erwerb eines Elektroautos eine Prämie von bis zu 4.000 Euro und für Plug-In-Hybridfahrzeuge 3.000 Euro. Die Prämie kann wie 2009 die Abwrackprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Prämien werden allerdings nur für Modelle mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 Euro fürs Basismodell gezahlt – darüber gibt es noch Unstimmigkeiten mit der EU Kommission. Die Höhe der Gesamtförderung, die sich Bund und Automobilindustrie teilen, ist auf 1,2 Milliarden Euro beschränkt. Zugleich sollen laut Bundesregierung reine Elektroautos rückwirkend zum 1. Januar 2016 für zehn Jahre statt bisher für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Überdies werden vom Bund 300 Millionen Euro für den Aufbau von 15.000 neuen Strom-Ladestellen zur Verfügung gestellt.