»Krankenhausreform braucht Korrekturen«
Das Ende der Ampel-Regierung ist ein Signal an die Bundesländer, das Mitte Oktober vom Bundestag beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) an den notwendigen Stellen zu korrigieren. Die diversen handwerklichen Mängel des Gesetzes können noch nachgebessert werden, wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. November entscheidet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser Aufschub der Reform ist dringend erforderlich, denn die im KHVVG durchaus vorhandenen guten Ansätze reichen allein nicht aus, um die Krankenhauslandschaft zu konsolidieren und die Spezialisierung der Krankenhäuser zu fördern.
Oberste Priorität hat eine kostendeckende Finanzierung der Krankenhäuser, zudem muss die vorgesehene Vorhaltefinanzierung ohne Fallzahlbezug ausgestaltet werden. Sinnvolle Reformansätze, wie eine in Länderverantwortung verbleibende Krankenhausplanung nach einer bundeseinheitlichen Systematik von Leistungsgruppen können aus dem KHVVG übernommen werden und in einen neuen Kontext der Krankenhausreform gestellt werden. Die Bundesländer müssen für die Krankenhausplanung die Letztverantwortung behalten. Das gilt auch für die Fachkrankenhäuser. Wenn das KHVVG nicht nachgebessert wird, würden viele orthopädische Fachkrankenhäuser nicht mehr als solche eingestuft, weil sie im Gesetz nicht berücksichtigt sind. Behoben werden könnte dieser offensichtliche Fehler dadurch, dass die Bundesländer weiterhin im Rahmen der Krankenhausplanung über die Zuteilung des „Levels F – Fachklinik“ entscheiden können.
Außerdem muss die Bürokratie in den Krankenhäusern wirksamer abgebaut und die Mitarbeitenden stärker entlastet werden. Das Gesetz jetzt in Torschlusspanik durchzuwinken, würde der gesundheitspolitischen Glaubwürdigkeit schaden und weder den Krankenhäusern noch den Patienten helfen.
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